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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1559
BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82 (https://dejure.org/1983,1559)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1983 - 3 StR 503/82 (https://dejure.org/1983,1559)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - 3 StR 503/82 (https://dejure.org/1983,1559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes - Feststellung zum Umfang der Schuld des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 326
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.03.1981 - 3 StR 107/81

    Erforderlichkeit der Angabe der Mindestzahl der Teilakte bei der Feststellung …

    Auszug aus BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
    In der Regel muß der Tatrichter aber mitteilen, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte er im Urteil ausgegangen ist (…BGH GA 1959, 371; BGH, Beschluß vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81).

    Dies ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit auf Grund genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist, so daß Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht auftreten können, und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (…BGH GA 1965, 182; BGH, Beschluß vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81).

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils …

    Auszug aus BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
    Denn nach dem erkennbaren Sinn und Ziel des Rechtsmittels (vgl. BGHSt 29, 359, 365) soll auch der Schuldspruch geändert werden, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Gesamtvorsatz des Angeklagten zu Unrecht bejaht worden ist.
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …

    Auszug aus BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
    Die bloß unbestimmte Absicht, bei sich bietender Gelegenheit gleichartige Straftaten öfter zu begehen, ist kein Gesamtvorsatz (BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167 f.; 15, 268, 271;… BGH GA 1972, 125; BGH bei Holtz MDR 1979, 636).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
    Ein Gesamtvorsatz setzt voraus, daß der Tatplan von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Einzelakte in Betracht kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33) die Teile der vorgestellten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt.
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49 …

    Auszug aus BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
    Im übrigen wäre eine Beschränkung der Revision auf den Schuldspruch unwirksam, weil die Feststellungen zum Schuldspruch, nämlich zum Schuldumfang, so mangelhaft sind, daß sie für den neu entscheidenden Tatrichter keine ausreichende Grundlage der Strafzumessung sein können (vgl. BGHSt 19, 46, 48;… Ruß in KK § 318 StPO Rdn. 7 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …

    Auszug aus BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
    Ein Gesamtvorsatz setzt voraus, daß der Tatplan von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Einzelakte in Betracht kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33) die Teile der vorgestellten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt.
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in …

    Auszug aus BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
    Der Vorsatz muß sich auf das zu verletzende Rechtsgut und seinen Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatausführung sowie den Gesamterfolg erstrecken, ohne daß schon beim Beginn des ersten Teilaktes das auch nur einigermaßen bestimmte zeitliche Ende des letzten Teilaktes feststehen muß (vgl. hierzu BGHSt 26, 4, 7).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
    Die bloß unbestimmte Absicht, bei sich bietender Gelegenheit gleichartige Straftaten öfter zu begehen, ist kein Gesamtvorsatz (BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167 f.; 15, 268, 271;… BGH GA 1972, 125; BGH bei Holtz MDR 1979, 636).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
    Die bloß unbestimmte Absicht, bei sich bietender Gelegenheit gleichartige Straftaten öfter zu begehen, ist kein Gesamtvorsatz (BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167 f.; 15, 268, 271;… BGH GA 1972, 125; BGH bei Holtz MDR 1979, 636).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Läßt sich die Häufigkeit der Tatbestandsverwirklichungen nicht sicher ermitteln, muß in Anwendung des Zweifelssatzes eine Mindestzahl festgestellt werden (…vgl. BGH GA 1959, 371; BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1981, 542;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 267 Rdn. 40 m.w.Nachw.).

    Rn. 55 Nicht als Beleg für verfahrensrechtliche Erleichterungen kann herangezogen werden, daß der Bundesgerichtshof in Einzelfällen Entscheidungen nicht beanstandet hat, in denen eine Mindestzahl der Teilakte nicht festgestellt war, wenn der Schuldumfang auch ohne sie hinreichend abgegrenzt war, Zweifel über die Rechtskraftwirkung nicht entstehen konnten und eine genauere Aufklärung den Angeklagten nicht begünstigt hätte (…vgl. u.a. BGHR StPO § 267 I 1 Schuldumfang 3, 4, 5; BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1981, 542; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …

    Insofern folgen aus den unterschiedlichen Aufgaben von Anklage und Urteil unterschiedliche Anforderungen an deren Inhalt (…vgl. zu allem Jähnke GA 1989, 376, 388 ff unter Hinweis auf Nowakowski, Fortgesetztes Verbrechen und gleichartige Verbrechensmenge, 1950, S. 55 ff; ferner zu den Anforderungen an die Tatindividualisierung in der Anklage bei einer fortgesetzten Handlung BGH NStZ 1992, 553;… sehr viel enger aber BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3 und 4; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 4 StR 315/93 - zu den Anforderungen an die Feststellungen im Urteil zum Mindestschuldumfang bei einer fortgesetzten Handlung: BGH NStZ 1983, 326).
  • BayObLG, 26.02.1990 - 1 ObOWi 340/89

    Geldbuße wegen regelmäßigen verbotswidrigen Parkens eines Kraftfahrzeuges mit …

    In der Regel kann daher nicht auf die Feststellung der Mindestzahl der Einzelhandlungen verzichtet werden (BGH vom 24.03.1971 - 2 StR 104/71 , bei Dallinger MDR 1971, 545; Strafverteidiger 1981, 542; NStZ 1983, 326; BayObLG vom 22.02.1982 RReg.
  • BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86

    Feststellungen zum Gesamtvorsatz und zum Tatbeginn als Voraussetzung für die …

    Das wäre der Fall, wenn einzelne oder alle Verhaltensweisen des Angeklagten im Sinne des § 176 StGB nicht von einem an sich auch bei diesem Delikt möglichen Gesamtvorsatz (vgl. hierzu BGH bei Holtz MDR 1979, 636; BGH, Urteil vom 9. Februar 1983 - 3 StR 503/82 m.w.N., insoweit nicht in NStZ 1983, 326 abgedruckt) getragen wären.

    Zwar ist der Mindestschuldumfang im angefochtenen Urteil unter Angabe der Mindestzahlen einzelner Verhaltensweisen des Angeklagten, wenn man die zeitliche Einordnung außer Betracht läßt, im allgemeinen rechtsfehlerfrei festgestellt (vgl. BGH NStZ 1983, 326; BGH bei Holtz MDR 1985, 91).

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 149/90

    Sachverständiger als geeignetes Beweismittel; Bestimmung des Mindestschuldumfangs …

    Es hat jedoch die Grundsätze nicht beachtet, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Feststellung des Schuldumfangs bei fortgesetzten Handlungen aufgestellt worden sind (vgl. u.a. BGH NStZ 1983, 326;… BGHR StPO § 267 I 1 Schuldumfang 1-5; Meyer-Goßner NStZ 1986, 103, 104).

    Genauere Feststellungen sind insoweit nur entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGH NStZ 1983, 326; StV 1981, 542;… BGHR a.a.O. Schuldumfang 3, 4).

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen - …

    Davon kann nur ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn sich der Mindestschuldumfang auch ohne solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit auf Grund genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist (BGH NStZ 1983, 326).
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines …

    Es stellt keinen Mangel des Eröffnungsbeschlusses dar, der zur Einstellung des Verfahrens führen müßte, wenn der Tatzeitraum, in dem die Einzelakte einer fortgesetzten Tat begangen sein sollen, nur nach dessen Beginn und Ende - ohne genaue Angabe der Zahl der Einzelakte und der jeweiligen Tatzeitpunkte - bezeichnet ist, sofern aus den übrigen angeführten Besonderheiten die Tat hinreichend genau konkretisiert ist und eine Verwechslung mit anderen Taten oder sonstige Zweifel über die Rechtskraftwirkung eines dem Eröffnungsbeschluß entsprechenden Urteils ausgeschlossen werden können (…vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Schuldumfang 1; BGH NStZ 1983, 326; OLG Düsseldorf JMBl NW 1982, 141 f.;… Hürxthal in KK 2. Aufl. § 267 Rdn. 9 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84

    Voraussetzungen eines Fortsetzungszusammenhanges beim Schutz höchstpersönlicher …

    In der Regel muß der Tatrichter aber mitteilen, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte er im Urteil ausgegangen ist (…BGH GA 1959, 371; BGH, Beschluß vom 9. Februar 1983 - 3 StR 503/82).

    Dies ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit aufgrund genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist, so daß Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht auftreten können, und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genaue Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGH, Beschlüsse vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81 - und vom 9. Februar 1983 - 3 StR 503/82).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.1987 - 1 Ss 113/86

    Inkassotätigkeit und Strafbarkeit nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG); …

    Bei einer fortgesetzten Handlung, die aus einer größeren Zahl von Einzelakten besteht, ist es zwar nicht erforderlich, jeden einzelnen Teilakt nach Art, Zeit und etwaigen Modalitäten genau zu bezeichnen (BGH NStZ 1983, 326).

    Die Angabe der Mindestzahl der Einzelakte ist nur ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn sich der Mindestschuldumfang dem Urteil auch ohne solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder die Tatzeit eng abgegrenzt ist (vgl. BGH NStZ 1983, 326; Meyer/Goßner NStZ 1986, 104).

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

    Im Fall der erneuten Verurteilung des Angeklagten wegen einer fortgesetzten Handlung wird die neu entscheidende Strafkammer festzustellen haben, von welcher Mindestzahl von Teilakten bei der Strafzumessung auszugehen ist (BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1984, 243, 244).".
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem …

  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der …

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 166/88

    Bezugnahme des Berufungsgerichts auf Strafzumessungserwägungen des …

  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 54/93

    Darlegungspflicht der Einzelakte durch den Tatrichter trotz der Annahme einer …

  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung - …

  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 130/93

    Feststellung des Schuldumfangs einer fortgesetzten Handlung - Anforderungen an …

  • BGH, 26.07.1990 - 5 StR 292/90

    Anforderungen an die Angabe des Mindestschuldumfangs bei sexuellen Übergriffen …

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 17/88

    Notwendigkeit der Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte in der …

  • BGH, 04.04.1991 - 1 StR 77/91

    Voraussetzungen zur Annahme eines Gesamtvorsatzes - Anforderungen an …

  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 585/90

    Erfordernis des Feststehens eines Mindestschuldumfangs bei der fortgesetzten …

  • OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
  • BGH, 03.05.1983 - 1 StR 253/83

    Fehlen einer Notlagesituation zur Begründung einer verschärften Strafzumessung

  • BGH, 05.06.1991 - 2 StR 106/91

    Annahme einer fortgesetzten Handlung bei einer hohen Frequenz der nach Art und …

  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 125/86

    Angabe einer Mindestzahl an festgestellten Einzelakten im Urteil bei einer …

  • BGH, 29.06.1993 - 1 StR 282/93

    Erfordernis der Mitteilung der Mindestzahl der Einzelakte bei einer Verurteilung …

  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 703/86

    Bedeutung des Überschreitens der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch …

  • BGH, 09.04.1986 - 2 StR 110/86

    Angabe der Mindestzahl der Teilakte entgegen der hinreichenden Bestimmbarkeit …

  • BGH, 19.01.1993 - 1 StR 883/92

    Gesonderte Bestimmung der Verjährungsfrist für eine Tat bei Tateinheit - …

  • BGH, 07.03.1983 - 3 StR 52/83

    Annahme einer fortgesetzten Tat ohne Angabe der Mindestzahle der Einzelakte - …

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