Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1992 - 3 StR 506/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung einer geringen Menge Canabis
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 506/92
Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge - anders als bei der harten Droge Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - unter Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten für Cannabisprodukte Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14.). - BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 506/92
Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge - anders als bei der harten Droge Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - unter Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten für Cannabisprodukte Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14.).
- BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Abgrenzung - Haschisch - Betäubungsmittel - Geringe Menge
Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14;… BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92). - OLG Dresden, 04.04.2006 - 2 Ss 73/06
Betäubungsmittelstrafrecht: Strafrahmenwahl
Dem Umstand, dass es sich um eine weiche Droge mit geringer Gefährlichkeit handelt, braucht das Gericht kein bestimmtes Gewicht beimessen (§ 267 Abs. 3 StPO ), weil der Bundesgerichtshof dies bei der Bemessung des Grenzwertes der nicht geringen Menge bereits berücksichtigt hat (BGH Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92 - Körner BtMG 5. Auflage, § 29 Rdnr. 488).
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