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   BGH, 16.12.1992 - 3 StR 506/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17116
BGH, 16.12.1992 - 3 StR 506/92 (https://dejure.org/1992,17116)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - 3 StR 506/92 (https://dejure.org/1992,17116)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92 (https://dejure.org/1992,17116)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 506/92
    Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge - anders als bei der harten Droge Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - unter Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten für Cannabisprodukte Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14.).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 506/92
    Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge - anders als bei der harten Droge Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - unter Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten für Cannabisprodukte Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14.).
  • BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94

    Abgrenzung - Haschisch - Betäubungsmittel - Geringe Menge

    Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14;… BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92).
  • OLG Dresden, 04.04.2006 - 2 Ss 73/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafrahmenwahl

    Dem Umstand, dass es sich um eine weiche Droge mit geringer Gefährlichkeit handelt, braucht das Gericht kein bestimmtes Gewicht beimessen (§ 267 Abs. 3 StPO ), weil der Bundesgerichtshof dies bei der Bemessung des Grenzwertes der nicht geringen Menge bereits berücksichtigt hat (BGH Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92 - Körner BtMG 5. Auflage, § 29 Rdnr. 488).
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