Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1980 - 3 StR 510/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung einer Tat, deren Verfolgung zuvor durch Beschluss in der Hauptverhandlung eingestellt wurde - Betreiben von Betäubungsmittelhandel aus bloßem Eigennutz und ohne wirtschaftliche Not als Strafschärfungsgrund - Beihilfe zum Diebstahl durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.08.1977 - 2 StR 349/77
Strafbemessung: Berücksichtigung ausgeschiedener Tatteile
Auszug aus BGH, 11.02.1980 - 3 StR 510/79
Im gleichen Sinne hat der Senat im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72 - und 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; ablehnend Terhorst MDR 1979, 17 ff) erst kürzlich (Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79) für einen Fall entschieden, in dem einige Teilakte einer fortgesetzten Tat von der Verfolgung ausgeschieden worden waren.Daß es sich im vorliegenden Fall um eine Beschränkung auf bestimmte Gesetzesverletzungen (gewerbsmäßige Hehlerei und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) handelt, rechtfertigt keine andere Beurteilung der Frage, ob die von der Verfolgung ausgenommenen Nebendelikte bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 24. August 1977 - 2 StR 349/77).
- BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79
Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende …
Auszug aus BGH, 11.02.1980 - 3 StR 510/79
Es ist jedoch kein Strafschärfungsgrund, daß sie den Betäubungsmittelhandel aus bloßem Eigennutz und ohne wirtschaftliche Not betrieben haben (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1980 - 3 StR 471/79), zur Veröffentlichung bestimmt. - BGH, 26.01.1968 - 4 StR 286/67
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.02.1980 - 3 StR 510/79
Im gleichen Sinne hat der Senat im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72 - und 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; ablehnend Terhorst MDR 1979, 17 ff) erst kürzlich (Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79) für einen Fall entschieden, in dem einige Teilakte einer fortgesetzten Tat von der Verfolgung ausgeschieden worden waren. - BGH, 12.12.1979 - 3 StR 437/79
Vermögensschaden bei getäuschten Bestellern aufgenötigter Leistung - …
Auszug aus BGH, 11.02.1980 - 3 StR 510/79
Im gleichen Sinne hat der Senat im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72 - und 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; ablehnend Terhorst MDR 1979, 17 ff) erst kürzlich (Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79) für einen Fall entschieden, in dem einige Teilakte einer fortgesetzten Tat von der Verfolgung ausgeschieden worden waren. - BGH, 14.07.1972 - 2 StR 301/72
Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen …
Auszug aus BGH, 11.02.1980 - 3 StR 510/79
Im gleichen Sinne hat der Senat im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72 - und 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; ablehnend Terhorst MDR 1979, 17 ff) erst kürzlich (Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79) für einen Fall entschieden, in dem einige Teilakte einer fortgesetzten Tat von der Verfolgung ausgeschieden worden waren.
- BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81
Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung …
Da der Vorwurf der sexuellen Nötigung "gemäß §§ 154, 154 a StPO" (richtig: § 154 a StPO) von der Verfolgung ausgenommen worden ist, konnte das ihm zugrunde liegende Verhalten auch im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr gegen den Angeklagten verwertet werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72; Beschluß vom 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 und 1978, 110; Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79; Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 = GA 1980, 311 mit Anmerkung Rieß; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 = NStZ 1981, 22 L; Beschluß vom 27. November 1980 - 2 StR 631; Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80). - BGH, 27.08.1980 - 2 StR 450/80
Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Tatbestandsmerkmals bei der …
Denn der Angeklagte muß sich darauf einrichten können, daß ihm ausgeschiedene Teile des Verfahrens nicht mehr angelastet werden (BGH, Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80 - Beschlüsse vom 29. April 1980 - 2 StR 160/80 - und vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79). - BGH, 17.04.1980 - 4 StR 116/80
Auswirkungen der Herausnahme der von der Strafverfolgung ausgenmommenen …
Nachdem diese Taten als nicht ins Gewicht fallend von der Verfolgung ausgenommen worden sind, durften sie nicht mehr strafschärfend berücksichtigt werden, denn der Angeklagte muß sich darauf einrichten können, daß ihm ausgeschiedene Teile des Verfahrens nicht mehr angelastet werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 - m.w.Nachw. gegen Terhorst in MDR 1979, 17 ff -). - BGH, 29.04.1980 - 2 StR 160/80
Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung einer nicht unter einen …
Das war unzulässig (BGH, Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 m.w.N.).
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