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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,12504
BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79 (https://dejure.org/1980,12504)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1980 - 3 StR 513/79 (https://dejure.org/1980,12504)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 3 StR 513/79 (https://dejure.org/1980,12504)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erneute Berücksichtigung der schon bei der Strafmilderung berücksichtigten erheblichen Alkoholisierung bei der Zumessung der Strafe - Strafschärfung aufgrund eines massiven Einwirkens auf einen Leichnahm - Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79
    Die Strafe muß deshalb neu zugemessen werden, Dabei wird das Landgericht nochmals auch zu prüfen haben, ob die Vielzahl der festgestellten Milderungsgründe (UA S. 85 ff) die Annahme eines minder schweren Falles im Sinne des § 213 StGB rechtfertigt (zum Begriff vgl. BGHSt 26, 97).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79
    Der Generalbundesanwalt meint, die erhebliche Alkoholisierung hätte bei der Zumessung der Strafe innerhalb des gemilderten Rahmens nochmals zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 16, 351, 354; 26, 311;… Horstkotte, Dreher - Festschrift S. 265, 280).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79
    Der Generalbundesanwalt meint, die erhebliche Alkoholisierung hätte bei der Zumessung der Strafe innerhalb des gemilderten Rahmens nochmals zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 16, 351, 354; 26, 311;… Horstkotte, Dreher - Festschrift S. 265, 280).
  • BGH, 06.08.1971 - 4 StR 273/71

    Strafschärfende Berücksichtigung eines nach der Straftat liegenden Verhaltens

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79
    Das hat der Bundesgerichtshof (NJW 1971, 1758 Nr. 19) auch bereits für den Fall anerkannt, daß ein Angeklagter in der Absicht, die Tat zu verdecken, die Leiche des von ihm Getöteten im Wald vergraben und es dadurch dem Zufall überlassen hat, ob der Getötete "je ein ordentliches Begräbnis finden würde".
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes - …

    - Vgl. weiter BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - 3 StR 513/79; Beschluß vom 12. Dezember 1980 - 3 StR 458/80; Dreher/Tröndle StGB 40. Aufl. § 46 Rdn. 29; Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, Seite 199 ff).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen …

    Aus dem Verhalten nach der Tat auf die rohe Gesinnung bei der Tat zu schließen, ist nicht rechtsfehlerhaft (BGH StV 1984, 21, 22; BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - 3 StR 513/79).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft, …

    Es kann Hinweise auf den Unrechtsgehalt der Tat gestatten (vgl. BGH StV 1984, 21), auf eine zu mißbilligende innere Einstellung des Angeklagten zur Tat (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - 3 StR 513/79) oder auf seine Persönlichkeit zur Zeit der Begehung der Tat (…vgl. Bruns, "Strafzumessungsrecht", 2. Aufl. 1974, S. 592;… ferner die Zusammenstellung bei Hertz, "Das Verhalten des Täters nach der Tat", Berlin/ New York 1973, S. 66 ff).
  • BGH, 19.03.1982 - 2 StR 92/82

    Aufhebung des Strafausspruchs - Strafschärfende Wirkung eines Verhaltens nach der …

    Ein bestimmtes Verhalten nach der Tat kann strafschärfend nur wirken, wenn es nachteilige Schlüsse auf ihren Unrechtsgehalt, auf eine zu mißbilligende innere Einstellung des Täters zur Tat oder auf seine Gefährlichkeit zuläßt (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - 3 StR 513/79).
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