Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1954 - 3 StR 518/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 249/51
Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 3 StR 518/53
Die Rechtsprechung verlangt deshalb mit Recht ständig, daß ein Kraftfahrer in der Dunkelheit schon vor der Begegnung mit einem anderen Fahrzeug und vor Eintritt der Blindsekunde auf diese Gefahr Rücksicht nimmt, nach rechts heran fährt und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit ermäßigt, selbst wenn beide Fahrer abgeblendet haben (RGSt 70, 48, 51; RG JW 1936, 1375; 1937, 2645; BGHSt 1, 309; BGH VRS 4 [1952], 134, 599). - RG, 09.01.1936 - 2 D 716/35
Handelt ein Kraftwagenführer fahrlässig, der einen Radfahrer, den er angefahren …
Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 3 StR 518/53
Die Rechtsprechung verlangt deshalb mit Recht ständig, daß ein Kraftfahrer in der Dunkelheit schon vor der Begegnung mit einem anderen Fahrzeug und vor Eintritt der Blindsekunde auf diese Gefahr Rücksicht nimmt, nach rechts heran fährt und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit ermäßigt, selbst wenn beide Fahrer abgeblendet haben (RGSt 70, 48, 51; RG JW 1936, 1375; 1937, 2645; BGHSt 1, 309; BGH VRS 4 [1952], 134, 599).
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 59/58
Rechtsmittel
Da der Kläger den entgegenkommenden beleuchteten Kraftwagen schon auf größere Entfernung sehen konnte, mußte er, selbst wenn die Scheinwerfer beider Fahrzeuge abgeblendet waren, schon vor der Begegnung mit diesem Wagen und vor Eintritt der sogenannten Blindsekunde auf diese Gefahr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit ermäßigen (Urteil des BGH vom 11. Februar 1954 - 3 StR 518/53 - VRS 6, 393 Nr. 188). - BGH, 29.04.1954 - 3 StR 9/54
Rechtsmittel
Bei dieser Rechtslage bedarf es keiner Prüfung, ob der Angeklagte nicht schon vor dem Eintritt völliger Blendung verpflichtet war, sich auf die drohende Gefahr einzustellen und seine Geschwindigkeit so weit herabzusetzen, daß er auf kürzeste Entfernung halten konnte (vgl BGH 3 StR 518/53 vom 11. Februar 1954 m Rspr). - BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53
Rechtsmittel
Nach der zutreffenden Ansicht des Tatrichters durfte sich der Angeklagte nicht darauf verlassen, dass die Strasse frei von Hindernissen sei; er hatte mit plötzlich auftauchenden Hindernissen in dem vor der Blendung nicht oder nur mangelhaft eingesehenen Raum der vor ihm liegenden Fahrbahn jederzeit zu rechnen (u.a. BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954; 3 StR 518/53 vom 11. Februar 1954).
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