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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12461
BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19 (https://dejure.org/2020,12461)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2020 - 3 StR 519/19 (https://dejure.org/2020,12461)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2020 - 3 StR 519/19 (https://dejure.org/2020,12461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 53 Abs. 2 S. 2 StGB
    Gesamtstrafenbildung (kein Wegfall der Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Verurteilung bei gesonderter Ausurteilung der Geldstrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Neubildung einer Gesamtfreiheitsstrafe hinsichtlich Vollstreckung der mit Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53 Abs. 2 S. 2
    Neubildung einer Gesamtfreiheitsstrafe hinsichtlich Vollstreckung der mit Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 567/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Erledigung einer Vorstrafe durch sog. …

    Auszug aus BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19
    Dabei hat die Strafkammer nicht bedacht, dass die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Verurteilung nicht deswegen entfällt, weil auf Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert erkannt wird (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2000 - 3 StR 353/00, NStZ-RR 2001, 103, 104; vom 21. Januar 2020 - 3 StR 567/19, juris Rn. 12).

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung vorzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 3 StR 355/11, NStZ-RR 2012, 90 f.; vom 21. Januar 2020 - 3 StR 567/19, juris Rn. 12, jeweils mwN); sie entscheidet über die Zäsurwirkung.

  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 633/96

    Betrug zum Nachteil von Mitbewerbern im öffentlichen Ausschreibungsverfahren von …

    Auszug aus BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19
    Für die Tatbeendigung ist beim Eingehungsbetrug die Erfüllung maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 StR 633/96, NStZ 1997, 542, 543).
  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme); …

    Auszug aus BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung vorzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 3 StR 355/11, NStZ-RR 2012, 90 f.;… vom 21. Januar 2020 - 3 StR 567/19, juris Rn. 12, jeweils mwN); sie entscheidet über die Zäsurwirkung.
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00

    Bildung einer Gesamtstrafe; Begründungsumfang bei Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19
    Dabei hat die Strafkammer nicht bedacht, dass die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Verurteilung nicht deswegen entfällt, weil auf Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert erkannt wird (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2000 - 3 StR 353/00, NStZ-RR 2001, 103, 104;… vom 21. Januar 2020 - 3 StR 567/19, juris Rn. 12).
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