Rechtsprechung
| BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 53 Abs. 2 S. 2 StGB
Gesamtstrafenbildung (kein Wegfall der Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Verurteilung bei gesonderter Ausurteilung der Geldstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Neubildung einer Gesamtfreiheitsstrafe hinsichtlich Vollstreckung der mit Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 53 Abs. 2 S. 2
Neubildung einer Gesamtfreiheitsstrafe hinsichtlich Vollstreckung der mit Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 27.06.2019 - 115 Js 27702/18
- BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.01.2020 - 3 StR 567/19
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Erledigung einer Vorstrafe durch sog. …
Auszug aus BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19
Dabei hat die Strafkammer nicht bedacht, dass die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Verurteilung nicht deswegen entfällt, weil auf Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert erkannt wird (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2000 - 3 StR 353/00, NStZ-RR 2001, 103, 104; vom 21. Januar 2020 - 3 StR 567/19, juris Rn. 12).Ergänzend bemerkt der Senat, dass nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung vorzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 3 StR 355/11, NStZ-RR 2012, 90 f.; vom 21. Januar 2020 - 3 StR 567/19, juris Rn. 12, jeweils mwN); sie entscheidet über die Zäsurwirkung.
- BGH, 29.01.1997 - 2 StR 633/96
Betrug zum Nachteil von Mitbewerbern im öffentlichen Ausschreibungsverfahren von …
Auszug aus BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19
Für die Tatbeendigung ist beim Eingehungsbetrug die Erfüllung maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 StR 633/96, NStZ 1997, 542, 543). - BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme); …
Auszug aus BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19
Ergänzend bemerkt der Senat, dass nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung vorzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 3 StR 355/11, NStZ-RR 2012, 90 f.;… vom 21. Januar 2020 - 3 StR 567/19, juris Rn. 12, jeweils mwN); sie entscheidet über die Zäsurwirkung. - BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00
Bildung einer Gesamtstrafe; Begründungsumfang bei Anordnung der …
Auszug aus BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19
Dabei hat die Strafkammer nicht bedacht, dass die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Verurteilung nicht deswegen entfällt, weil auf Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert erkannt wird (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2000 - 3 StR 353/00, NStZ-RR 2001, 103, 104;… vom 21. Januar 2020 - 3 StR 567/19, juris Rn. 12).
- BGH, 12.01.2021 - 3 StR 431/20
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe: Zäsurwirkung einer früheren …
Durch eine Entscheidung nach § 55 Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB wird eine gegebene Gesamtstrafenlage nicht beseitigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. April 2020 - 3 StR 519/19, juris Rn. 3; vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74; vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 198/10; vom 23. November 2000 - 3 StR 353/00, NStZ-RR 2001, 103, 104;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 53 Rn. 7, § 55 Rn. 9b, jeweils mwN).
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