Rechtsprechung
| BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Schuldspruchs wegen lückenhaften und unklaren Feststellungen - Unzureichende Subsumtion wegen Wiedergabe des Gesetzestextes - Sichausziehen als wertneutrale Handlung - Rechtliche Relevanz der Vollendung des 14. Lebensjahres bei Sexualdelikten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92
Der neue Tatrichter wird außerdem zu prüfen haben, ob der festzustellende Sachverhalt die Annahme der rechtlichen Voraussetzungen einer oder mehrerer fortgesetzter Taten zu tragen vermag (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128 f.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92). - BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
Auszug aus BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92
Der neue Tatrichter wird außerdem zu prüfen haben, ob der festzustellende Sachverhalt die Annahme der rechtlichen Voraussetzungen einer oder mehrerer fortgesetzter Taten zu tragen vermag (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128 f.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92). - BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern …
Auszug aus BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92
Der neue Tatrichter wird außerdem zu prüfen haben, ob der festzustellende Sachverhalt die Annahme der rechtlichen Voraussetzungen einer oder mehrerer fortgesetzter Taten zu tragen vermag (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128 f.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92).
- BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
Auszug aus BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92
Der neue Tatrichter wird außerdem zu prüfen haben, ob der festzustellende Sachverhalt die Annahme der rechtlichen Voraussetzungen einer oder mehrerer fortgesetzter Taten zu tragen vermag (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128 f.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92
Der neue Tatrichter wird außerdem zu prüfen haben, ob der festzustellende Sachverhalt die Annahme der rechtlichen Voraussetzungen einer oder mehrerer fortgesetzter Taten zu tragen vermag (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128 f.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92). - BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat
Auszug aus BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92
Der neue Tatrichter wird außerdem zu prüfen haben, ob der festzustellende Sachverhalt die Annahme der rechtlichen Voraussetzungen einer oder mehrerer fortgesetzter Taten zu tragen vermag (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128 f.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92).
- BGH, 17.02.1993 - 3 StR 623/92
Sexuelle Nötigung - Tatopfer - Stieftochter des Täters
Die Unzulänglichkeit der vorliegenden Form der Urteilsgründe hat der Senat in vergleichbaren Fällen wiederholt beanstandet(Beschlüsse vom 4. November 1992 - 3 StR 519/92 - undvom 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92 - m.w.N.). - BGH, 12.01.1994 - 5 StR 726/93
Sexueller Mißbrauch - Beziehungsgeflecht - Häusliche Verhältnisse - Familiäre …
Indessen lassen die pauschalen Feststellungen des Landgerichts, die eine zeitliche Einordnung und Konkretisierung einzelner Vorfälle nicht einmal annähernd ermöglichen, nicht erkennen, von welchem Mindestschuldumfang der Tatrichter bei der Würdigung des Gesamtgeschehens ausgegangen ist (…vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung, Schuldumfang 1; BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 1, 2). - OLG Hamm, 13.10.1994 - 2 Ss 1100/94
Anforderungen an Anklage, Aufhebung, dürftige Konkretisierung, …
Die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes einer jeden Straftat ist dann revisionsrechtlich nicht mehr nachprüfbar (BGH NStZ 93, 35;… BGHR StPO § 267 Abs. 1 S.1 Mindestfeststellungen 1 bis 4 und Sachdarstellung 6; BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1, 2).
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