Rechtsprechung
| BGH, 29.11.2017 - 3 StR 526/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 StPO
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines auf Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrags wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels (Anknüpfungstatsachen; Beweisgrundlage; eigene Sachkunde) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Sachverständigengutachten als ungeeignetes Beweismittel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 4 S 1 StPO
Strafverfahren: Sachverständigengutachten als ungeeignetes Beweismittel - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Strafausspruchs auf die Verfahrensrüge; Beweisantrag zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verfahrensrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung des Strafausspruchs auf die Verfahrensrüge; Beweisantrag zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 15.05.2017 - 22 Ks 42/16
- BGH, 29.11.2017 - 3 StR 526/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 300
- StV 2018, 699
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2025 - 3 A 10958/25
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das …
Schließlich scheidet die Einholung eines beantragten Sachverständigengutachtens mangels Eignung als Beweismittel aus, wenn sich der Sachverständige nach Inhalt oder Sinn des Beweisantrags auf Tatsachen stützen müsste, die das Gericht bereits als Beweisgrundlage ausgeschlossen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 3 StR 526/17 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19 -, juris Rn. 8;… Krehl, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl. 2023, § 244 Rn. 162 sowie grds. zur Untauglichkeit eines Beweismittels im Verwaltungsprozessrecht etwa Rixen, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 6. Aufl. 2025, § 86 Rn. 98;… Dawin/Panzer, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, § 86 VwGO Rn. 121 f. [Februar 2025]). - BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19
Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache); …
Die Ablehnung der Beweisanträge wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 3 StR 526/17, NStZ 2018, 300;… LR/Becker, aaO, § 244 Rn. 238 mwN) lag sonach auf der Hand. - OLG Zweibrücken, 29.07.2019 - 1 OLG 2 Ss 20/19
Ablehnung von Gutachtenerstellung zur Wechselwirkung von Cannabis mit weiteren …
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist u. a. dann völlig ungeeignet, wenn es an den Grundlagen für eine Gutachtenerstattung mangelt, weil die erforderlichen Anknüpfungstatsachen fehlen, auf denen die sachverständige Beurteilung aufbauen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2017 - 3 StR 526/17, NStZ 2018, 300; Urteil vom 1.12.2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345).Indes wurde nicht belegt, dass die Strafkammer über die erforderliche eigene Sachkunde verfügt, weshalb sich die Ablehnung des Beweisantrags auch aus diesem Grund als fehlerhaft erweist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2017 - 3 StR 526/17, NStZ 2018, 300).
- VG München, 29.11.2023 - M 5 K 21.1357
Dienstunfall, Anerkennung weiterer Körperschäden, Amtsermittlung, Kein weiteres …
Das ist dann der Fall, wenn es an den Grundlagen für eine Gutachtenerstattung mangelt, weil die erforderlichen Anknüpfungstatsachen fehlen, auf denen die sachverständige Beurteilung aufbauen muss (BGH, B.v. 29.11.2017 - 3 StR 526/17 - NStZ 2018, 300, juris Rn. 13). - LG Köln, 19.12.2024 - 117 KLs 29/23 Rn. 209 Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet i.S.v. § 244 Abs. 3 Nr. 4 StPO, wenn die Kammer die im Antrag genannten Anknüpfungstatsachen als Beweisgrundlage ausschließt (BGH NStZ 2018, 300, 301).
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