Rechtsprechung
| BGH, 08.02.1978 - 3 StR 527/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der die Schuldfähigkeit ausschließenden Affektexplosion - Im Zeitpunkt des Tatentschlusses - Vermeidbarkeit von Erregungszuständen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69
Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens …
Auszug aus BGH, 08.02.1978 - 3 StR 527/77
Denn hatte der Angeklagte den Entschluß zur Tat bei noch vorhandener Schuldfähigkeit gefaßt und mit deren Ausführung noch vor Eintritt der - möglichen - Schuldunfähigkeit begonnen, dann wäre er wegen vollendeter Tat zu bestrafen, wenn das spätere Geschehen, das in die Phase der Schuldunfähigkeit fällt, in den wesentlichen Teilen seiner ursprünglichen Vorstellung über den Tatablauf entsprach (BGHSt 23, 133, 135). - BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
Auszug aus BGH, 08.02.1978 - 3 StR 527/77
Bei dieser Sachlage besteht für den Senat keine Möglichkeit zu der erforderlichen Nachprüfung, ob die von der Strafkammer in Anlehnung an das Sachverständigengutachten gezogene Schlußfolgerung denkgesetzlich möglich ist und mit den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft in Einklang steht (vgl. BGHSt 12, 311, 315, 316). - BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76
Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen des Affektzustandes …
Auszug aus BGH, 08.02.1978 - 3 StR 527/77
Denn die Rechtsprechung verlangt, daß ein geistig gesunder Mensch seine Leidenschaften und Erregungszustände im Rahmen des Möglichen beherrscht, weil die strafrechtliche Verantwortlichkeit sonst in unerträglichem Umfang beseitigt würde (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz, MDR 1977, 458/459).
- BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
Annahme eines selbstverschuldeten Affekts
Vereinzelt ist sogar die "hemmungslose Hingabe an depressive Verstimmungen", die "erkennbar in den Gefahrenbereich unkontrollierter Affektentladung führen", als hinreichende Grundlage für einen die Schuldminderung ausschließenden Schuldvorwurf angesehen (BGH…, Urt. vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 365/52 - bei Dallinger MDR 1953, 146;… Urt. vom 18. Juli 1978 - 5 StR 734/77 - sowie vom 8. Februar 1978 - 3 StR 527/77) und die "Pflicht zur Selbstzügelung" selbst für den Fall bejaht worden, daß der Täter die "Affektentladung durch tödliche Schüsse" nicht voraussehen konnte (BGH…, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz MDR 1977, 458, 459; Urteil vom 5. April 1977 - 1 StR 144/77).
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