Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2019 - 3 StR 529/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 406 StPO
Ergänzung des Urteils im Adhäsionsausspruch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Absehen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag des Nebenklägers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 406 Abs. 3 S. 3
Absehen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag des Nebenklägers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.2009 - 2 StR 311/09
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsur)
Auszug aus BGH, 08.01.2019 - 3 StR 529/18
Da das Landgericht dem von dem Nebenkläger geltend gemachten Hinterbliebenenanspruch in Höhe von mindestens 10.000 EUR nur teilweise stattgegeben hat, hätte das teilweise Absehen von der Entscheidung im Hinblick auf § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO ausdrücklich tenoriert werden müssen (BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 311/09, NStZ-RR 2010, 23).
- BGH, 11.07.2023 - 6 StR 175/23
Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs)
Das - auch teilweise - Absehen von einer Entscheidung ist im Hinblick auf § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO im Tenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02; Beschluss vom 8. Januar 2019 - 3 StR 529/18.
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