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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,245
BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54 (https://dejure.org/1955,245)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1955 - 3 StR 543/54 (https://dejure.org/1955,245)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1955 - 3 StR 543/54 (https://dejure.org/1955,245)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 218
  • NJW 1955, 759
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …

    Im Gegensatz zu früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 7, 218, 221; BGHSt 20, 301, 302; BGHSt 23, 119, 120;… BGH GA 1967, 244, 245) beantwortet er die Frage, "mit welcher Entwicklungsmöglichkeit das Opfer rechnen muß, damit seine Arglosigkeit entfällt" (Geilen, Gedächtnisschrift für Horst Schröder S. 235, 239), dahin, da es weder mit einem Angriff auf sein Leben oder auf seine körperliche Unversehrtheit noch überhaupt mit Tätlichkeiten zu rechnen brauche.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (BGHSt 2, 60, 61; 3, 183, 185, 186; 3, 330, 332; 6, 120, 121; 7, 218, 221; 9, 385, 389 f.; 11, 139, 143, 144; 19, 321, 322; 20, 301 f.; 23, 119, 120; 30, 105, 117 f.).

    In der Rechtsprechung ist streitig (vgl. BGHSt 30, 105, 113 f.), ob Arglosigkeit lediglich ausgeschlossen wird, wenn das Opfer mit einem tätlichen Angriff auf das Leben (BGHSt 7, 218, 221; 23, 119, 120) oder wenigstens die körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 20, 301, 302;… BGH GA 1967, 244, 245; NJW 1980, 792), oder ob es zu ihrem Ausschluß auch ausreicht, daß ihm der Täter bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324; BGH NStZ 1983, 34, 35).

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil

    Arglos ist, wer sich zumindest zu dieser Zeit von diesem Täter keines Angriffs versieht (BGH LM Nr. 5 zu § 211 StGB; BGHSt 7, 218, 221; 8, 216, 219).
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