Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1995 - 3 StR 545/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gegenstand des Urteils - Tatidentität - Körperverletzung - Würdigung - Beobachtung des Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- BGH, 14.06.1995 - 3 StR 545/94
- BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 609
- StV 1996, 80
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 3 StR 545/94
Da sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, wird die Sache an eine allgemeine (als Schwurgericht zuständige) Strafkammer zurückverwiesen (vgl. BGHSt 35, 267).
- BGH, 18.08.2020 - 5 StR 175/20
Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger "Hells Angels" …
Ein solcher Vorgang ist, soweit sich die wahrgenommenen Umstände offen darbieten, kein Teil einer verfahrensrechtlichen Inaugenscheinnahme (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 183/73;… Ott, aaO Rn. 40; vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. Juli 1964 - 2 StR 238/64, aaO;… abweichend Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 86 Rn. 14 mwN für den Fall der Einlassungs- oder Aussageverweigerung; anders bei Zuhörern, vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 3 StR 545/94, NStZ 1995, 609). - BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der …
Die - eher beiläufige - Schilderung der Besprechung vom 4. März 2002 im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen reicht nicht aus, um dieses Geschehen zum Gegenstand der Aburteilung zu machen (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 16; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34). - BGH, 10.01.2001 - 5 StR 422/00
Richterliche Hinweispflicht; Tatidentität; Tat im prozessualen Sinne
Diese wird nicht dadurch begründet, daß auch die Verletzung des Zeugen W auf ein und denselben äußeren Umstand (Auseinandersetzung zwischen Sp' und E ') zurückzuführen ist (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 16).Diese wird nicht dadurch begründet, daß auch die Verletzung des Zeugen Sch auf ein und denselben äußeren Umstand (Auseinandersetzung zwischen ,SP' und E') zurückzuführen ist (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 16).
- OLG Koblenz, 19.04.2000 - 1 Ss 71/00
Beweiswürdigung Zeuge, entlassener spontane Äußerung
Weiterhin können dazu auch bestimmte Verhaltensweisen der Zuhörer zählen, wobei das Gericht allerdings die Ergebnisse entsprechender Beobachtungen in die Hauptverhandlung einführen und den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss (vgl. BGH NStZ 95, 609).Anders als in dem vom Bundesgerichtshof in NStZ 95, 609 entschiedenen Fall, wo es um richterliche Beobachtungen bezüglich namentlich nicht bekannter Zuhörer im Sitzungssaal ging, war deshalb hier eine nochmalige Einführung der Äußerung in die Hauptverhandlung oder eine förmliche Beweisaufnahme über den Vorgang nicht erforderlich.
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