Rechtsprechung
| BGH, 29.05.1952 - 3 StR 555/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 12.06.1942 - 1 D 347/41
Ein Kassenführer ist für einen Fehlbetrag in der Regel auch dann ersatzpflichtig, …
Auszug aus BGH, 29.05.1952 - 3 StR 555/51
So besteht eine Rechtspflicht zur Offenbarung bei allen Vertrauensverhältnissen (RGSt 65, 107; 76, 170).
- BGH, 28.04.1953 - 5 StR 49/53
Rechtsmittel
Der einheitliche Zweck darf mit dem auf den tatbestandsmäßigen Gesamterfolg gerichteten Vorsatz nicht verwechselt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.5.1952 - 3 StR 555/51 -). - BGH, 03.06.1954 - 3 StR 739/53
Rechtsmittel
Eine besondere Rechtspflicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird nur bei bestehenden Vertrauensverhältnissen (insbesondere solchen gesellschaftsrechtlicher Art) oder bei Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden Verbindungen bejaht (RGSt 65, 107; 70, 151[155]; BGH 2 StR 143/51vom 21. September 1951, 3 StR 555/51 vom 29. Mai 1952, 2 StR 492/52 vom 19 Juni 1953).
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