Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1976 - 3 StR 56/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mittäterschaftliche Zurechenbarkeit eines tödlichen Schusses eines Schutzstaffel- (SS)-Mannes gegenüber seinem Kollegen - Annahme bewussten und gewollten Zusammenwirkens im Sinne der Mittäterschaft - Voraussetzung einer Mittäterschaft beim Mord
- junsv.nl
Erschiessung eines Häftlings, der in einer ausrückenden Arbeitskolonne den befohlenen Gleichschritt nicht einhielt, sowie eines Häftlings, der eines Fluchtversuchs verdächtig war
Verfahrensgang
- LG Kleve, 05.11.1975 - 8 KLs 6/75
- BGH, 10.03.1976 - 3 StR 56/76
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
Auszug aus BGH, 10.03.1976 - 3 StR 56/76
Fraglich ist ferner, ob die Jugendkammer bei ihrer Annahme, der Angeklagte sei Mittäter, bedacht hat, daß auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis zwischen Mord und Totschlag Mittäterschaft beim Mord voraussetzt, daß bei beiden Tätern die Mordmerkmale vorliegen (vgl. BGHSt 6, 329, 330).
- BGH, 10.08.1977 - 3 StR 213/77
Aufhebung einer durch die Staatsanwaltschaft angefochtenen Entscheidung zu …
Die Auffassung des Generalbundesanwalts, die Strafkammer habe bei dieser Sachlage einer bloßen Vermutung Raum gegeben und damit die der tatrichterlichen Überzeugungsbildung gesetzten Grenzen verletzt, liegt deshalb nicht fern (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. März 1976 - 3 StR 56/76, vom 7. Oktober 1976 - 3 StR 349/76 und vom 9. Februar 1977 - 3 StR 17/77). - BGH, 07.10.1976 - 3 StR 349/76
Mord durch Verdeckung einer Straftat, um das Opfer zum Schweigen zu bringen - …
Da der Angeklagte jede Raubabsicht leugnet, bedarf es zu einer solchen Feststellung irgendeines Anhaltspunktes, dessen Würdigung durch den Tatrichter vom Revisionsgericht nachgeprüft werden kann; andernfalls ist nicht auszuschließen, daß es sich um eine bloße Vermutung handelt, die als Grundlage tatrichterlicher Überzeugungsbildung nicht ausreichen würde (vgl. BGH, Beschluß vom 10. März 1976 - 3 StR 56/76).
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