Rechtsprechung
| BGH, 05.01.1999 - 3 StR 562/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 55 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Verwerfung einer Revision; Zäsurwirkung einbeziehungsfähiger Vorverurteilungen zu Geldstrafen; Revisionsrechtliche Angreifbarkeit der Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren statt der an sich gebotenen Verhängung von drei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97
Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 05.01.1999 - 3 StR 562/98
Zwar hat die Strafkammer nicht bedacht, daß gemäß § 55 Abs. 1 StGB einbeziehungsfähigen Vorverurteilungen zu Geldstrafen auch dann Zäsurwirkung zukommt, wenn der Tatrichter von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bewußt Gebrauch macht und von der Einbeziehung der Geldstrafen absieht (BGH NJW 1998, 3725, 3726 m.w.N.).
- BGH, 10.07.2007 - 3 StR 232/07
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)
Diese Zäsurwirkung ist auch nicht dadurch entfallen, dass das Amtsgericht Bad Iburg gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB von einer Einbeziehung der durch das Amtsgericht Münster verhängten Freiheitsstrafe abgesehen hat (BGH NStZ 1999, 182, 183; Senat, Beschlüsse vom 5. Januar und 3. November 1999 - 3 StR 562/98 und 346/99).". - BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Zäsurwirkung
Selbst wenn die Annahme des Landgerichts zuträfe, das Amtsgericht Moers habe in dem Urteil vom 30, November 1998 bewußt von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht und von der Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl vom 6. Mai 1997 abgesehen, hätte das nicht zur Folge, daß die Zäsurwirkung des Strafbefehls vom 6. Mai 1997 wieder entfallen wäre (vgl. BGH NJW 1998, 3725, 3726 = NS2 1999, 182, 1831 BGH, Beschl. vom 5. Januar 1999 - 3 StR 562/98).
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