Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1955 - 3 StR 576/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 29.02.1932 - II 57/32
Inwieweit ist ein Heilbehandler verpflichtet, den sich ihm anvertrauenden …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 576/54
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst bei schweren Erkrankungen wie Krebs der Heilbehandler grundsätzlich verpflichtet ist, den Kranken, der sich ihm anvertraut hat, wahrheitsgemäss über die Natur seines Leidens zu unterrichten, weil er nur dann sich sachgemäss darüber entscheiden kann, ob und welcher Heilbehandlung er sich zu unterziehen hat (RGSt 66, 181 [182]).
- BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85
Unterlassene Hilfeleistung, begangen durch einen Arzt - Vorliegen eines …
Hierüber hätte er die Zeugin eindeutig aufklären müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1955 - 3 StR 576/54). - BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78
Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem …
Von der Beobachtung dieser ärztlichen Sorgfaltspflicht ist aber der Arzt bei der Ausübung seiner Berufstätigkeit niemals befreit, auch dort nicht, wo sich bei einer ärztlichen Behandlung Risiken ergeben, die ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urteil vom 10. Januar 1955 - 3 StR 576/54 - bei Dallinger MDR 1955, 269, 270). - BGH, 24.02.1977 - 1 StR 877/76
Anforderungen an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und …
Rechtliche Bedenken sind gegen diese Annahme nicht zu erheben (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 1955 - 3 StR 576/54, bei Dallinger MDR 1955, 270 - und vom 17. November 1955 - 4 StR 373/55, bei Dallinger MDR 1956, 144). - BGH, 10.10.1961 - 1 StR 361/61
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen …
Aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe ergibt sich aber die Überzeugung der Strafkammer, daß Frau Be. sich, gefügt hätte, wenn der Angeklagte - wozu er verpflichtet war (BGH 3 StR 576/54 vom 10. Januar 1955) - sie auf ihren lebensgefährlichen Zustand hingewiesen und ihr die Notwendigkeit der Überführung in eine Klinik zwecks Operation eindringlich dargelegt hätte.
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