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| BGH, 01.02.1955 - 3 StR 582/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54
Auszug aus BGH, 01.02.1955 - 3 StR 582/54
Insoweit stimmt diese Entscheidung mit dem Urteil des 6. Strafsenats BGHSt 6, 312 überein, das im § 11 Abs. 1 unter "Handlungen, die einzeln unter dieses Gesetz fallen," ohne Rücksicht auf die Strafhöhe ersichtlich solche versteht, die vor dem Stichtag des Gesetzes begangen wurden, und nur diejenigen von diesem Begriff ausnimmt, bei denen - ungeachtet der Strafhöhe - besondere gesetzliche Gründe (zB nach § 9 StFG 1954) die Straffreiheit ausschließen. - BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.02.1955 - 3 StR 582/54
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem zur Veröffentlichung bestimmtenUrteil vom 28. Oktober 1954 - 1 StR 256/54 - die Rechtsfrage mit näherer Begründung, auf welche verwiesen wird, bereits entschieden.
- BGH, 27.10.1955 - 3 StR 323/55
Rechtsmittel
Diesen Fall regelt § 11 Abs. 1 StFG 1954 (BGHSt 6, 312; BGH NJW 1955 S 312 und S 720; 3 StR 582/54 vom 1. Februar 1955). - BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55
Rechtsmittel
Danach entscheidet bei mehreren selbständigen Taten, die vor dem Stichtage liegen, soweit es für die Gewährung der Straffreiheit auf die Höhe der Strafe ankommt, die Höhe der Gesamtstrafe, auch wenn eine der Einzelstrafen die Grenze des § 2 Abs. 2 StFG 1954 übersteigt (BGH 3 StR 582/54 vom 1.2.1955).
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