Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für die Verjährung der Strafverfolgung - Anforderungen an den Fortsetzungszusammenhang bei Steuerdelikten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.10.1987 - 3 StR 589/86
- BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
Das gilt auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des § 370 AO 1977 (vgl. BGHSt 31, 323, 347). - BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als …
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kann in Fällen, in denen die Steuerhinterziehung - so wie hier - durch unrichtige Angaben begangen oder versucht wird, Täter und ebenso Mittäter auch sein, wer selbst weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger in Bezug auf die hinterzogenen Steuern ist (BGH NStZ 1986, 463). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
Steuerpflichtige konnten wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung und der damit verbundenen Vorläufigkeit des Einkommensteuerrechts während des laufenden Veranlagungszeitraums 1971 grundsätzlich nicht auf den unveränderten Fortbestand der Steuervorteile vertrauen, die durch das Entwicklungshilfe-Steuergesetz 1968 ermöglicht wurden (vgl. BVerfGE 72, 200, 252 ff., 255).
- BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
Im übrigen hat der Tatrichter in erster Linie selbst zu beurteilen, ob er wegen steuerrechtlicher Zweifel eine Aussetzung für angebracht hält (BGHSt 34, 272, 274 f.). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei einer belastenden gesetzlichen Rückwirkung um eine zulässige sogenannte unechte Rückwirkung, wenn das Gesetz zwar nicht auf vergangene, aber auch nicht nur auf zukünftige, sondern auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Position nachträglich im ganzen entwertet (BVerfGE 30, 392, 402). - BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
Die Entscheidung BGHSt 22, 118 steht nicht entgegen. - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Steuererhöhung im Veranlagungszeitraum
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
Eine unzulässige ("echte") Rückwirkung wäre anzunehmen, wenn das Gesetz - anders als hier - erst nach Ablauf des Veranlagungszeitraums ergangen wäre und rückwirkend neue Steuertatbestände oder steuerliche Verschärfungen angeordnet hätte (BVerfGE 13, 274, 277 f.). - BGH, 02.07.1986 - 3 StR 87/86
Sachverständigenauswahl - Behördenangehöriger als Sachverständiger - …
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
Berücksichtigt man den Fortsetzungszusammenhang und den Tatplan, so begann die Verjährungsfrist im Komplex E... bei dem Angeklagten Dr. S... jedenfalls nicht vor der Abgabe der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Verluste für 1974 am 15. Juli 1976 und bei den übrigen Angeklagten nicht vor der Abgabe der entsprechenden Erklärung für das Jahr 1976 am 14. Juli 1978 (vgl. BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1). - BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67
Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des …
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86
Die Rüge scheitert daran, daß die Nichtvereidigung im Rahmen des § 79 Abs. 1 Satz 1 StPO die Revision nicht begründen kann (BGHSt 21, 227 f.).
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Als Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung sind so in Betracht gezogen worden: die Einreichung der Erklärung der Gesellschaft zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Verlustes, die Abgabe der letzten unrichtigen Erklärung hierzu (…BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1; BGH, Urteil vom 14. November 1987 - 3 StR 589/86) sowie der Erlaß des abschließenden "richtigen" Feststellungsbescheids des Betriebsstättenfinanzamts der Gesellschaft (…BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1).
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