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| BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- RG, 09.04.1920 - IV 1174/19
Ist beim Hinweis auf die Bedeutung des Zeugeneids eine Mitteilung über …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Übrigens enthält § 58 Abs. 1 StPO nur eine Ordnungsvorschrift, auf deren Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann (RGSt 54, 297; BGH 2 StR 221/53 vom 10. Juli 1953; BGH 1 StR 322/53 vom 9. Oktober 1953). - RG, 08.04.1881 - 607/81
1. Ist eine öffentliche Urkunde echt, wenn der Name des als Aussteller …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Der Umstand, dass der Pass durch das Einarbeiten des Lichtbildes des Angeklagten bereits verfälscht war, schliesst nicht aus, dass sich dieser durch die spätere Änderung des Namens, also eines von der früheren Fälschung nicht berührten, echten Teiles der Urkunde, erneut wegen Urkundenfälschung schuldig machen konnte (RGSt 4, 69 [71]). - BGH, 10.07.1953 - 2 StR 221/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Übrigens enthält § 58 Abs. 1 StPO nur eine Ordnungsvorschrift, auf deren Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann (RGSt 54, 297; BGH 2 StR 221/53 vom 10. Juli 1953; BGH 1 StR 322/53 vom 9. Oktober 1953).
- BGH, 09.10.1953 - 1 StR 322/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Übrigens enthält § 58 Abs. 1 StPO nur eine Ordnungsvorschrift, auf deren Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann (RGSt 54, 297; BGH 2 StR 221/53 vom 10. Juli 1953; BGH 1 StR 322/53 vom 9. Oktober 1953). - RG, 07.05.1907 - II 104/07
Zum Begriffe der sog. instruktionellen Vorschriften. Liegt eine …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist daher ebenfalls kein Revisionsgrund (RGSt 40, 157 [158]; 56, 66 [67]; BGH 5 StR 175/53 vom 26. März 1954). - RG, 17.11.1936 - 1 D 826/36
Kann, wenn mehrere zusammenwirken, ein einzelner als Anstifter strafbar werden, …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Der Beitrag des Mittäters kann vielmehr auch in einer Handlung bestehen, die sich äusserlich als eine blosse Vorbereitungshandlung darstellt, Bereits die Beteiligung an der Planung der Tat ist daher ein genügender Tatbeitrag des Mittäters (RGSt 71, 23 [24]; BGH 2 StR 283-284/53 vom 26. März 1954). - BGH, 26.03.1954 - 5 StR 175/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist daher ebenfalls kein Revisionsgrund (RGSt 40, 157 [158]; 56, 66 [67]; BGH 5 StR 175/53 vom 26. März 1954). - RG, 06.05.1921 - 241/21
1. Ist eine nichtige schriftliche Auslobung eine unter § 267 StGB. fallende …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist daher ebenfalls kein Revisionsgrund (RGSt 40, 157 [158]; 56, 66 [67]; BGH 5 StR 175/53 vom 26. März 1954). - BGH, 26.03.1954 - 2 StR 283/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Der Beitrag des Mittäters kann vielmehr auch in einer Handlung bestehen, die sich äusserlich als eine blosse Vorbereitungshandlung darstellt, Bereits die Beteiligung an der Planung der Tat ist daher ein genügender Tatbeitrag des Mittäters (RGSt 71, 23 [24]; BGH 2 StR 283-284/53 vom 26. März 1954).
- BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Die Bestimmung des § 58 StPO ist eine blosse Ordnungsvorschrift, auf deren Nichtbeachtung die Revision nicht gestützt werden kann (u.a. RGSt 40, 157; BGH 1 StR 322/53vom 9. Oktober 1953, 3 StR 596/54 vom 10. Januar 1955). - BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
Rechtsmittel
Auf Grund des § 338 Nr. 8 kann nur eine solche Beschränkung der Verteidigung gerügt werden, die auf einem Beschluß des erkennenden Gerichts beruht (BGH 3 StR 596/54 vom 10. Januar 1955).
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