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| BGH, 03.12.1953 - 3 StR 633/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 633/53
Nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO durfte ohne einen solchen Hinweis die Sicherungsverwahrung nicht angeordnet werden (BGHSt 2, 85). - RG, 05.11.1889 - 2325/89
Ist der im §. 264 St.P.O. vorgeschriebene Hinweis stets entbehrlich, wenn …
Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 633/53
Indessen ersetzt dieser Antrag nicht den Hinweis durch den Vorsitzenden der Strafkammer (RGSt 20, 33). - RG, 01.10.1934 - 5 D 70/34
Kann die Revision auf den Ausspruch über die Sicherungsverwahrung beschränkt …
Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 633/53
Er zwingt dazu, das angefochtene Urteil nicht nur hinsichtlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung, sondern auch im Strafausspruch aufzuheben (RGSt 68, 385), obwohl die bisherigen Feststellungen die Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher tragen.
- BGH, 02.04.1976 - 2 StR 146/76
Erfordernis des Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung der …
Daß der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beantragt hat, ersetzte den fehlenden Hinweis des Gerichts nicht (BGH, Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 633/53 - und vom 21. Mai 1963 - 1 StR 131/63 -). - BGH, 28.06.1955 - 5 StR 212/55
Rechtsmittel
Der Angeklagte und sein Verteidiger dürfen daher einen vom Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkt, der im Eröffnungsbeschluß nicht angeführt ist, solange unbeachtet lassen, als ihnen nicht vom Gericht zu erkennen gegeben worden ist, daß er möglicherweise bei der Beurteilung der Sache in Betracht gezogen werden könne (vgl RGSt 20, 33[34]; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; ebenso BGH 3 StR 633/53 vom 3.12.1953).
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