Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1953 - 3 StR 636/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entnahme von Bargeld aus dem Vermögen eines im Konkursverfahren befindlichen Unternehmens zur Bestreitung des Lebensunterhaltes der Familie - Berücksichtigung der Lebensverhältnisse des betreffenden Schuldners in Bezug auf konkursrechtliche Aufwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- RG, 29.05.1923 - I 1161/22
1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 3 StR 636/52
Da das Landgericht die für erwiesen erachteten Betrugshandlungen als selbständige Taten bewertet und abgeurteilt hat, musste es wegen der nicht erwiesenen Einzelhandlungen freisprechen (RGSt 57, 302).
- BGH, 05.06.1956 - 1 StR 89/56
Rechtsmittel
Die hiernach erforderlichen Vergleiche müssen jeweils für den Zeitpunkt des Aufwands und aus dieser Schau regelmäßig für einen Zeitraum gezogen werden, den auch der Schuldner bei vernünftigem Wirtschaften ins Auge gefaßt hätte (vgl BGH 3 StR 636/52 vom 11. Juni 1953). - BGH, 05.03.1954 - 5 StR 726/53
Rechtsmittel
Unter Aufwand sind nur solche Ausgaben zu verstehen, die unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse des betreffenden Schuldners das Maß des Notwendigen und Üblichen übersteigen (vgl BGH Urteil vom 11.6.1953 - 3 StR 636/52 - und NJW 1953, 1480). - BGH, 03.02.1959 - 5 StR 574/58
Rechtsmittel
Umfang und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens, das tatsächlich vorhandene Geschäftsvermögen (RGSt 73, 229,230) und die Höhe der Roh - Einkünfte (BGH NJW 1953, 1480 23 ) näher dargelegt, und es hätte ausgeführt werden müssen, wieso die beanstandeten Anschaffungen die Grenzen überschritten, die durch jene Umstände gezogen waren (BGH vom 11. Juni 1953 - 3 StR 636/52 - bei Herlan GA 1956, 347/348). - BGH, 10.09.1953 - 3 StR 899/52
Rechtsmittel
Durch derartigen Aufwand macht sich der Schuldner aber nur dann strafbar, wenn die verbrauchten Summen im Verhältnis zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen übermässig hoch sind (BGH 3 StR 636/52 vom 11.6.1953). - BGH, 10.03.1959 - 1 StR 682/58
Rechtsmittel
Das Landgericht hat es entgegen der Darstellung der Revision auch nicht versäumt, den zur Feststellung übermäßigen Aufwands erforderlichen Vergleich zwischen der wirtschaftlichen Gesamtlage der Maron KG und den Aufwendungen für die TAP für einen längeren Zeitraum anzustellen, wie ihn der Angeklagte bei vernünftigem Wirtschaften ins Auge fassen durfte (vgl. BGH 3 StR 636/52 vom 11. Juni 1953; 1 StR 89/56 vom 5. Juni 1956 [unter I 1]).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.