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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1968 - 3 StR 64/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,5153
BGH, 20.03.1968 - 3 StR 64/68 (https://dejure.org/1968,5153)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1968 - 3 StR 64/68 (https://dejure.org/1968,5153)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1968 - 3 StR 64/68 (https://dejure.org/1968,5153)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorsatz hinsichtlich Mordmerkmalen - Verfahren bei dem Rechtsmittel der Revision - Fehlbewertung von Tatsachen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei …

    Auszug aus BGH, 20.03.1968 - 3 StR 64/68
    Allerdings entfällt das Recht zur Verteidigung überall da, wo der Angegriffene dem Angriff ohne unzumutbare Preisgabe seiner Ehre und ohne Verletzung seiner sonstigen Belange ausweichen kann (BGHSt 5, 245, 248) [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53].
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …

    Auszug aus BGH, 20.03.1968 - 3 StR 64/68
    Für die Prüfung einer etwaigen Anwendung des § 53 Abs. 3 StGB wird auf BGHSt 3, 194, 198 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52] verwiesen.
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
    Auszug aus BGH, 20.03.1968 - 3 StR 64/68
    Bislang ist nicht dargetan, daß die "psychologische Ausnahmesituation" der Angeklagten (UA S. 15) den Charakter einer rechtlich erheblichen Bewußtseinsstörung angenommen hatte (vgl. dazu BGHSt 11, 20, 25) [BGH 10.10.1957 - 4 StR 21/57].
  • BGH, 28.02.1957 - 4 StR 553/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1968 - 3 StR 64/68
    Ein dem Tatbestandsirrtum gleich zu behandelnder vorsatzausschließender Irrtum läge vor, wenn die Angeklagte, ohne daß die Voraussetzungen des § 53 Abs. 3 StGB gegeben waren, aus tatsächlichen Gründen verkannt hätte, daß auch geringere und weniger gefährliche Möglichkeiten der Verteidigung vorhanden waren, die zur Abwehr des - in seiner Stärke richtig oder unrichtig eingeschätzten - Angriffs ausgereicht hätten (vgl. BGH 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957 S. 12 ff).
  • BGH, 03.02.1953 - 1 StR 552/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1968 - 3 StR 64/68
    Er irrt dann auch nicht hierüber, denn der Irrtum über die Stärke des Angriffs und das Maß der erforderlichen Verteidigung setzt voraus, daß der Täter sich einen Sachverhalt vorstellt, der mit der Wirklichkeit nicht in Einklang steht (BGH 1 StR 552/52 vom 3. Februar 1953).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 159/74

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Billigendes Inkaufnehmen der …

    Der erkennende Senat hatte bereits in seinem - dieselbe Strafsache wie die später in NJW 1969, 802 veröffentlichte Entscheidung betreffenden - Urteil vom 20. März 1968 - 3 StR 64/68 - auf die Notwendigkeit erhöhter Anforderungen, was das Gebotensein der Abwehrhandlung angeht, für den Fall hingewiesen, daß es sich um an sich nicht feindlich Gesinnte desselben Lebenskreises handelt und die gewählte Verteidigung den Tod des Angreifers bedeuten kann.
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