Rechtsprechung
| BGH, 16.04.1999 - 3 StR 642/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 136 a; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
"Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer …
Der lückenhafte Revisionsvortrag führt insoweit zur Unzulässigkeit der Rüge (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Anforderungen 1; vom 16. April 1999 - 3 StR 642/98; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 u.a., BVerfGE 112, 185, 208 f. mwN). - BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß …
Wegen des unvollständigen Tatsachenvortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) ist es dem Senat daher nicht möglich, in Kenntnis des gesamten für die Rüge relevanten Verfahrensstoffes zu prüfen, ob der von der Revision vorgelegte Brief unter Verstoß gegen § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als relevantes Beweismittel behandelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.April 1999 - 3 StR 642/98, NStZ-RR 2000, 34; vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; vom 21. November 2007 -1 StR 539/07, NStZ-RR 2008, 85).
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