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| BGH, 13.03.1998 - 3 StR 67/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Körperverletzung mit Todesfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 364
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96
Voraussetzungen für eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Beweis, ob …
Auszug aus BGH, 13.03.1998 - 3 StR 67/98
Der Hinweis darauf, daß das Hauptverhandlungsprotokoll einen solchen Zusammenhang nicht belege, ist unzureichend, weil der Inhalt der Äußerung des Angeklagten auch dann nicht Gegenstand der besonderen Beweiskraft nach § 274 StPO ist, wenn die Öffentlichkeit, begrenzt auf einen bestimmten Verhandlungsteil, ausgeschlossen wird (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 19). - BGH, 16.04.1996 - 4 StR 126/96
Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens
Auszug aus BGH, 13.03.1998 - 3 StR 67/98
Nach § 171 b Abs. 3 GVG ist zwar die Frage, ob die Voraussetzungen für den Ausschluß der Öffentlichkeit vorgelegen haben, der revisionsgerichtlichen Prüfung entzogen (…vgl. Mayr in KK § 171 b GVG Rdn. 7); der Beschwerdeführer kann aber als unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit rügen, die Öffentlichkeit sei über den im Ausschließungsbeschluß festgelegten Umfang hinausgehend ausgeschlossen gewesen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluß 4 m.w.Nachw.).
- BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23
Verurteilung eines früheren Jugendfußballtrainers wegen Sexual- und …
Dies begründet den Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 StR 67/98, StV 1998, 364;… vom 16. April 1996 - 4 StR 126/96, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 4;… Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 338 Rn. 48). - BGH, 06.07.2006 - 4 StR 48/06
Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Der Senat kann daher nicht prüfen, ob - wie dies bei der Übergabe der Polizeikelle ersichtlich der Fall ist - sich diese Einlassung unmittelbar auf diejenige des Mitangeklagten Markus L. bezog oder ob es sich um die Abgabe einer eigenständigen, davon unabhängigen Einlassung handelte, die von dem Ausschließungsbeschluss nicht mehr gedeckt gewesen wäre (vgl. BGH StV 1998, 364). - BGH, 06.07.2006 - 4 StR 48/06 Der Senat kann daher nicht prüfen, ob - wie dies bei der Übergabe der Polizeikelle ersichtlich der Fall ist - sich diese Einlassung unmittelbar auf diejenige des Angeklagten Markus L. bezog oder ob es sich um die Abgabe einer eigenständigen, davon unabhängigen Einlassung handelte, die von dem Ausschließungsbeschluss nicht mehr gedeckt gewesen wäre (vgl. BGH StV 1998, 364).
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