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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1951 - 3 StR 7/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,4524
BGH, 02.03.1951 - 3 StR 7/51 (https://dejure.org/1951,4524)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1951 - 3 StR 7/51 (https://dejure.org/1951,4524)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1951 - 3 StR 7/51 (https://dejure.org/1951,4524)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …

    Der Hinweis auf einen Anschein oder auf eine bloße Möglichkeit genügt nicht (RGSt 48, 288; 53, 50[51]; RG HRR 1940, 343; BGH vom 2.3.1951 - 3 StR 7/51 - bei Dallinger MDR 1951, 276; BGH NJW 1953, 836).
  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 35/54

    Rechtsmittel

    Damit entfiele sein Vorsatz (RG HRR 1940 Nr. 640; BGH JZ 1951, 339).
  • BGH, 25.02.1971 - 4 StR 4/71

    Fortgesetzte Erregung geschlechtlichen Ärgernisses - Verletzung des Schamgefühls …

    Die bloße Vorstellung des Betroffenen, die Handlung sei unzüchtig und anstößig, reicht aber zur Verurteilung aus § 183 StGB nicht aus (BGH JZ 1951, 339).
  • BGH, 14.04.1955 - 3 StR 82/55

    Rechtsmittel

    Hier ist erforderlich, daß der Täter sich der Öffentlichkeit seines unzüchtigen Verhaltens bewußt ist oder wenigstens mit der Möglichkeit rechnet, seine Handlungen könnten von einer unbestimmten Personenzahl wahrgenommen werden, und sie auch für diesen Fall will (RG HRR 1940 Nr. 640; BGH JZ 1951, 339; BGH 3 StR 694/53 vom 28. Januar 1954; BGH 3 StR 498/54 vom 18. November 1954).
  • BGH, 11.11.1954 - 3 StR 27/54

    Rechtsmittel

    Wollte er nicht, auch nicht bedingt, von anderen Personen beobachtet werden, so hätte er das Merkmal der Öffentlichkeit nicht in seinen Willen aufgenommen (vgl RG HRR 1940 Nr. 640; JW 1935, 526 Nr. 26; BGH JZ 1951, 339; 3 StR 694/53 vom 28. Januar 1954).
  • BGH, 12.06.1953 - 2 StR 510/52

    Rechtsmittel

    Dass der Angeklagte mit der Beobachtung durch Dritte aus grösserer Entfernung mittels überaus scharfen Ferngläsern, wie es hier zufällig der Fall war, rechnete, ist höchst zweifelhaft, Schliesslich sind die besonderen Umstände der Tatausführung auch für die Frage, ob der Angeklagte eine Ärgerniserregung in Rechnung stellte und billigte, nicht ohne Bedeutung (vgl. z.B. auch BGH 3 StR 7/51 in JZ 1951, 339).
  • BGH, 10.12.1968 - 1 StR 428/68

    Erregung geschlechtlichen Ärgernisses - Fehlen der Feststellungen zum äußeren und …

    Anstoß zu erregen (BGH JZ 1951, 339;… BGH Urt. v. 11.7.1967 - 1 StR 246/67).
  • BGH, 11.04.1961 - 5 StR 591/60

    Rechtsmittel

    Soweit übrigens Furcht und Schrecken auf Grund unzutreffender Vorstellungen über die Absicht des Täters entstehen, besagen solche Umstände nichts für die Gefährlichkeit des Täters, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGH JZ 1951, 339).
  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 498/54

    Rechtsmittel

    Wollte er bei seinem Handeln und Reden nicht, auch nicht bedingt, von einem durch persönliche Beziehungen nicht zusammengehaltenen Personenkreis beobachtet und gehört werden, so hätte sich sein Vorsatz auf das Merkmal der Öffentlichkeit nicht erstreckt (RG HRR 1940 Nr. 640; BGH JZ 1951, 339).
  • BDH, 06.09.1961 - I D 1/61

    Disziplinarstrafe für die Dienstpflichtverletzungen eines Beamten auf Lebenszeit …

    Dabei kam für den strafgesetzlichen Tatbestand (§ 183 StGB) als Schuldform nur Vorsatz in Frage, wie ihn das Amtsgericht in dem von der Bundesdisziplinarkammer nicht wiedergegebenen Teil seiner Urteilsgründe in der Form des - nach der Rechtsprechung (RGSt 51, 167, 169; 68, 193; 70, 159, 161und BGH i. JZ 1951, 339) für die Verwirklichung der inneren Tatseite ausreichenden - bedingten Vorsatzes auch festgestellt hat.
  • BGH, 28.01.1954 - 3 StR 694/53

    Rechtsmittel

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