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BGH, 13.05.1954 - 3 StR 70/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 1375
- MDR 1954, 626
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02
Urkundenfälschung (unechte Urkunde; schriftliche Lüge; Verwendung von …
Dadurch hat er ebenso wie derjenige, der eine fremde Unterschrift unter einer Urkunde ausradiert und durch seine eigene ersetzt, die fremde Gedankenerklärung - hier die festgestellten Laborergebnisse - zu seiner eigenen gemacht und damit eine echte Urkunde hergestellt (vgl. BGH NJW 1954, 1375;… ebenso Tröndle/Fischer, StGB 51. A. § 267 Rdn. 19;… Gribbohm in LK, StGB 11. A. § 267 Rdn. 182;… Lackner/ Kühl, StGB 24. A. § 267 Rdn. 20;… Cramer in Schönke/ Schröder, StGB 26. A. § 267 Rdn. 72; ähnlich für den Fall, daß jemand eine fremde geistige Leistung als eigene Prüfungsleistung ausgibt). - BayObLG, 17.12.1980 - RReg. 3 St 250/79
Platznummer - § 267 StGB
Wie der BGH entscheiden hat (NJW 1954, 1375), ist sogar derjenige Aussteller einer neu entstandenen echten Urkunde, der eine fremde schriftliche Gedankenerklärung dadurch zu seiner eigenen macht und sich aneignet, daß er die fremde Unterschrift unter einer Urkunde ausradiert und durch seine eigene Unterschrift ersetzt.