Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1970 - 3 StR 75/70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes - Anordnung der Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Verfahrensrüge wegen Ablehnung des Antrags auf Einholung eines medizinischen Obergutachtens als Verletzung der Beweisregeln - Rüge der Verletzung ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BGH, 11.11.1970 - 3 StR 75/70
In ähnlichem Gedankengang hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 28, 31 [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54] ausgeführt, daß der Schuldgehalt der Tat sich nicht allein nach dem Grad der Zurechnungsfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen bestimmt, die die Tat der Schuldseite nach als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen.Allerdings darf, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 7, 28 des näheren dargelegt hat, die mögliche Unterschreitung des Regel Strafrahmens nur dann unterbleiben, wenn die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist.
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 11.11.1970 - 3 StR 75/70
Die Höhe der Strafe muß immer in einem angemessenen Verhältnis zum Grad der persönlichen Schuld des Täters stehen (BGHSt 23, 176, 192) [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68].
- BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung - …
Eine Strafmilderung ist daher dann nicht am Platze, wenn diese Gesamtwürdigung ergibt, daß eine innerhalb des Regelstrafrahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (…BGH a.a.O. und Urteile vom 27. September 1960 - 1 StR 308/60 - und vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70). - BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
Anforderungen an die Strafzumessung - Verhältnis zwischen dem Anlass zur Tat und …
Das gilt jedenfalls dann, wenn besondere Voraussetzungen für die Annahme eines unvermindert schweren Schuldgehalts der Tat gegeben sind (BGH, Urteil vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70). - BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen …
Die Unterschreitung des Regelstrafrahmens darf unterbleiben, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch schulderschwerende Umstände auf gewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70 - vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 -). - BGH, 19.12.1973 - 3 StR 149/73
Strafbarkeit wegen Mordes, versuchten Mordes, Unzucht mit Kindern in Tateinheit …
Wie der Senat in seinem auch von der Revision angeführten Urteil vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70 - des näheren dargelegt hat, ist es Sache des Tatrichters, im Einzelfall zu entscheiden, ob die festgestellten Umstände so außergewöhnlich sind, daß die Höchststrafe trotz eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten noch schuldangemessen ist. - BGH, 26.01.1971 - 1 StR 437/70
Rüge der Beratungszeit im Hinblick auf die Schuld- und Straffrage - Sühne für die …
Denn die Höhe der Strafe muß immer in einem angemessenen Verhältnis zum Grad der persönlichen Schuld des Täters stehen (BGHSt 23, 176, 192) [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]; hier liegt eine absolute Obergrenze, die auch bei Berücksichtigung anderer Strafzwecke nicht überschritten werden darf (BGH, Urteil vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70).
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