Rechtsprechung
| BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff der Arglosigkeit - Arglosigkeit des Opfers allgemein mit einem Angriff rechnen zu müssen - Ausschluss der Arglosigkeit bei einem unmittelbaren Hervorgehen der Tötungshandlung ohne Unterbrechung aus einer offenen feindseligen Auseinandersetzung zwischen Täter und ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen …
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Auch der Umstand, daß der Angeklagte sein Opfer noch unmittelbar, bevor er schoß, angerufen hat, steht der Annahme, R. sei arg- und wehrlos gewesen, nicht entgegen, da dieser die unmittelbar drohende Gefahr ersichtlich erst im letzten Augenblick erkannte, so daß ihm keine Möglichkeit mehr blieb, dem Angriff zu begegnen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).Wenn es bei dieser Sachlage ausführt (UA S. 43), es sei "nach den Gesamtumständen des Falles, insbesondere der Persönlichkeit des Angeklagten, fraglich, ob er in subjektiver Hinsicht die Umstände, die sein Handeln als heimtückisch ... qualifizieren, erkannt hat", dann wollte es diese Frage ersichtlich nicht offenlassen, sondern zum Ausdruck bringen, daß es auf Grund der Beweislage nicht in der Lage ist, zu seiner Überzeugung festzustellen, der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteile vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; vom 27. September 1977 - 1 StR 460/77; vom 9. Februar 1977 - 3 StR 382/76; vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79).
Bei der außergewöhnlich starken Erregung des Angeklagten, die nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 11, 139, 144; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76) diese subjektive Seite heimtückischen Handelns ausschließen kann, begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Tatrichter hier nicht die Überzeugung gewinnen konnte, diese Voraussetzungen einer Verurteilung wegen heimtückischen Tötens hätten beim Angeklagten vorgelegen.
- BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Wenn es bei dieser Sachlage ausführt (UA S. 43), es sei "nach den Gesamtumständen des Falles, insbesondere der Persönlichkeit des Angeklagten, fraglich, ob er in subjektiver Hinsicht die Umstände, die sein Handeln als heimtückisch ... qualifizieren, erkannt hat", dann wollte es diese Frage ersichtlich nicht offenlassen, sondern zum Ausdruck bringen, daß es auf Grund der Beweislage nicht in der Lage ist, zu seiner Überzeugung festzustellen, der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteile vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; vom 27. September 1977 - 1 StR 460/77; vom 9. Februar 1977 - 3 StR 382/76; vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79).Bei der außergewöhnlich starken Erregung des Angeklagten, die nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 11, 139, 144; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76) diese subjektive Seite heimtückischen Handelns ausschließen kann, begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Tatrichter hier nicht die Überzeugung gewinnen konnte, diese Voraussetzungen einer Verurteilung wegen heimtückischen Tötens hätten beim Angeklagten vorgelegen.
- BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Arglos in diesem Sinne ist ein Mensch grundsätzlich auch dann, wenn er zwar allgemein mit dem Angriff eines anderen auf ihn rechnet, er sich einer solchen unmittelbaren Gefahr zur Zeit der Tat aber gerade nicht versieht (BGHSt 3, 183, 185; 7, 218, 221; 18, 87, 88;… BGH GA 1967, 244).
- BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56
Begriff der Heimtücke
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Wenn es bei dieser Sachlage ausführt (UA S. 43), es sei "nach den Gesamtumständen des Falles, insbesondere der Persönlichkeit des Angeklagten, fraglich, ob er in subjektiver Hinsicht die Umstände, die sein Handeln als heimtückisch ... qualifizieren, erkannt hat", dann wollte es diese Frage ersichtlich nicht offenlassen, sondern zum Ausdruck bringen, daß es auf Grund der Beweislage nicht in der Lage ist, zu seiner Überzeugung festzustellen, der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteile vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; vom 27. September 1977 - 1 StR 460/77; vom 9. Februar 1977 - 3 StR 382/76; vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79). - BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
Zum Begriff des heimtückischen Tötens
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Denn diese Einschränkung greift nach dem Urteil desselben Senats vom 29. November 1978 - 2 StR 504/78 (BGHSt 28, 210, 211) [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78] nur in solchen Fällen Platz, "in denen die Tötungshandlung unmittelbar aus einer offenen feindseligen Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer hervorgeht und ohne Unterbrechung im feindseligen Gegenüber die Auseinandersetzung abschließt" (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1979, NJW 1980, 792 = MRD 1980, 329). - BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77
Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers - …
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Unter diesen Umständen würde auch die vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 27, 322, 324 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77] angenommene Einschränkung des Mordmerkmals der Arglosigkeit schwerlich eingreifen. - BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Wenn es bei dieser Sachlage ausführt (UA S. 43), es sei "nach den Gesamtumständen des Falles, insbesondere der Persönlichkeit des Angeklagten, fraglich, ob er in subjektiver Hinsicht die Umstände, die sein Handeln als heimtückisch ... qualifizieren, erkannt hat", dann wollte es diese Frage ersichtlich nicht offenlassen, sondern zum Ausdruck bringen, daß es auf Grund der Beweislage nicht in der Lage ist, zu seiner Überzeugung festzustellen, der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteile vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; vom 27. September 1977 - 1 StR 460/77; vom 9. Februar 1977 - 3 StR 382/76; vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79). - BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52
Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht …
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Arglos in diesem Sinne ist ein Mensch grundsätzlich auch dann, wenn er zwar allgemein mit dem Angriff eines anderen auf ihn rechnet, er sich einer solchen unmittelbaren Gefahr zur Zeit der Tat aber gerade nicht versieht (BGHSt 3, 183, 185; 7, 218, 221; 18, 87, 88;… BGH GA 1967, 244). - BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Arglos in diesem Sinne ist ein Mensch grundsätzlich auch dann, wenn er zwar allgemein mit dem Angriff eines anderen auf ihn rechnet, er sich einer solchen unmittelbaren Gefahr zur Zeit der Tat aber gerade nicht versieht (BGHSt 3, 183, 185; 7, 218, 221; 18, 87, 88;… BGH GA 1967, 244). - BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten …
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80
Denn diese Einschränkung greift nach dem Urteil desselben Senats vom 29. November 1978 - 2 StR 504/78 (BGHSt 28, 210, 211) [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78] nur in solchen Fällen Platz, "in denen die Tötungshandlung unmittelbar aus einer offenen feindseligen Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer hervorgeht und ohne Unterbrechung im feindseligen Gegenüber die Auseinandersetzung abschließt" (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1979, NJW 1980, 792 = MRD 1980, 329). - BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76
Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem …
- BGH, 28.08.1979 - 1 StR 282/79
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der …
War das Tatopfer in dem umschriebenen Sinne arglos, so hängt die Annahme heimtückischen Mordes von der Feststellung ab, ob der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80 mit weiteren Nachweisen; BGH StrVert. 1981, 523). - BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86
Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß in solchen Fällen der Frage, ob der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist (BGH MDR 1986, 271; BGH NStZ 1984, 20; BGH StV 1981, 523; BGH Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80; Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79). - BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der …
Hier war die vorangegangene offene Auseinandersetzung der beiden aber beendet (vgl. BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH MDR 1980, 329; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80).
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