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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1976 - 3 StR 82/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,5923
BGH, 07.04.1976 - 3 StR 82/76 (https://dejure.org/1976,5923)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1976 - 3 StR 82/76 (https://dejure.org/1976,5923)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1976 - 3 StR 82/76 (https://dejure.org/1976,5923)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung - Vorliegen eines gemeinsamen Tatentschlusses - Gefährliche Körperverletzung durch den Schlag mit einem Bierglas auf den Kopf des Opfers

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71

    Bestellungen gegen Rechnung - §§ 263, 25 Abs. 2 StGB, gemeinsamer Tatplan

    Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 3 StR 82/76
    Zunächst fehlt es an Feststellungen, die geeignet wären, die Annahme eines gemeinsamen Tatentschlusses der Angeklagten, die Brüder Alexander und Hans-Jürgen M. in der Gaststätte "D." körperlich zu mißhandeln, also eines gegenseitigen - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Einverständnisses zu bewußtem und gewelltem Zusammenwirken (vgl. BGHSt 24, 286), zu stützen.
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75

    Unzulässigkeit von Verfahrensrügen bei fehlerhafter Revisionsbegründung - Zur …

    Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 3 StR 82/76
    Bloß einseitige Kenntnis und Billigung der Tat des jeweils anderen genügt zur Annahme von Mittäterschaft nicht (vgl. RGSt 35, 13, 17; BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 369/75); im übrigen wären selbst diese Umstände bei den Angeklagten nicht einmal ausreichend festgestellt.
  • RG, 03.12.1901 - 2306/01

    Wann ist der Abschluß des Unternehmens der Zolldefraude im Sinne des § 135 …

    Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 3 StR 82/76
    Bloß einseitige Kenntnis und Billigung der Tat des jeweils anderen genügt zur Annahme von Mittäterschaft nicht (vgl. RGSt 35, 13, 17; BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 369/75); im übrigen wären selbst diese Umstände bei den Angeklagten nicht einmal ausreichend festgestellt.
  • BGH, 25.10.1978 - 3 StR 379/78

    Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Misshandlung als gefährliche …

    Der Begriff Gemeinschaftlichkeit setzt ein gegenseitiges - ausdrückliches oder stillschweigendes - Einverständnis zu bewußtem und gewolltem Zusammenwirken voraus (BGHSt 24, 286, 288; BGH, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 82/76).
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