Rechtsprechung
| BGH, 18.02.1954 - 3 StR 824/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 350
- NJW 1954, 846
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 20.12.1967 - 4 StR 557/67
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Hat die Strafkammer aber mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und auf die von ihr angenommene Wirkung der schweren Zuchthausstrafe auf ihn die begründete Erwartung, er werde sich in Zukunft von Eigentumsstraftaten fernhalten, so hat sie den zur Anwendung des § 42 e StGB notwendigen hinreichenden Grad der Wahrscheinlichkeit, daß der Angeklagte nach der Verbüßung seiner Strafe auch weiterhin Straftaten einschlägiger Art begehen werde, nicht feststellen können; sie war also nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" verpflichtet, von der Anwendung der Sicherungsverwahrung abzusehen (BGHSt 5, 350, 352 [BGH 18.02.1954 - 3 StR 824/53]; vgl. auch BGH NJW 1953, 1559). - BGH, 05.09.1967 - 1 StR 340/67
Revisionsrechtliche Überprüfung der im Urteil erfolgten Anrechnung einer …
Wäre diese Begründung in tatsächlicher Hinsicht einwandfrei, so könnte sie aus Rechtsgründen nicht angegriffen werden (BGHSt 5, 350, 352) [BGH 18.02.1954 - 3 StR 824/53]. - BGH, 25.03.1971 - 4 StR 68/71
Voraussetzung der Erforderlichkeit der Sicherungsverwahrung für den Zeitpunkt der …
Das bedeutet, was hier nur der Erörterung bedarf, daß die Frage nach der Erforderlichkeit der Sicherungsverwahrung und damit nach der Gefährlichkeit des Täters nicht nur, wie es die Neufassung des § 42 e StGB vorschreibt, für den Zeitpunkt der Hauptverhandlung, sondern nach der alten Fassung auch für den späteren Zeitpunkt der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft (vgl. BGHSt 1, 66, 67 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51]; 5, 350, 352) [BGH 18.02.1954 - 3 StR 824/53]beantwortet werden muß.
- BGH, 18.02.1966 - 5 StR 43/66
Revision gegen Polizeiaufsicht als Maßregel der Sicherung und Besserung - Zur …
"Das Merkmal 'wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert' ist nur erfüllt, wenn nach der tatrichterlichen Überzeugung eine bestimmte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher beurteilte Angeklagte auf Grund seines verbrecherischen Hanges nach Verbüßung der Freiheitsstrafe wiederum erhebliche Straftaten begehen wird (BGHSt 1, 66, 67 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51]; 5, 350 [BGH 18.02.1954 - 3 StR 824/53]; 2 StR 206/53 v. 11. August 1953 = LM StGB § 42 e Nr. 4 = JZ 1953, 673 = MDR 1953, 755; 1 StR 524/57 v. 26. November 1957). - BGH, 22.01.1965 - 4 StR 479/64
Aufhebung einer Gesamtstrafe auf Grund der Revision - Gründe für die Anordnung …
Hinzukommen muß, daß die öffentliche Sicherheit die Verwahrung erforderte Dieses Merkmal ist nach den Regeln des Strafverfahrens festzustellen (BGH NJW 1954, 846; BGH JZ 1953, 673). - BGH, 10.11.1964 - 1 StR 434/64
Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Diebstahls im Rückfall …
Vielmehr geht die Strafkammer zutreffend davon aus, daß die Sicherungsverwahrung des gefährlichen Gewohnheitsverbrechers nach § 42 e StGB - trotz seiner Gefährlichkeit - nur dann angeordnet werden darf, wenn die öffentliche Sicherheit gerade diese Maßnahme erfordert (BGHSt 5, 350, 352; BGH JZ 1953, 673). - BGH, 06.06.1955 - 3 StR 119/55
Rechtsmittel
Er muss dann von der Anordnung der Sicherungsverwahrung absehen, wenn er nicht mit der zu einer Verurteilung notwendigen Sicherheit die Überzeugung gewinnt, dass der Angeklagte auch nach Verbüssung der verhängten Strafe noch Straftaten von erheblicher Schwere begehen wird (BGHSt 5, 350 [BGH 18.02.1954 - 3 StR 824/53] [352] BGH 3 StR 282/54 vom 1. Juli). - BGH, 01.07.1954 - 3 StR 282/54
Rechtsmittel
Das wäre mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht vereinbar, weil diese auf Grund des Ergebnisses der Hauptverhandlung getroffen werden muß (BGHSt 5, 350 [BGH 18.02.1954 - 3 StR 824/53]). - BGH, 21.10.1958 - 1 StR 415/58
Rechtsmittel
Ohne eine Darstellung der Straftaten wenigstens in ihren wesentlichen Zügen nach Anlaß, Zweck und Ausführungsart läßt sich indes nicht sicher erkennen, ob sie einer verbrecherischen Neigung des Angeklagten entspringen (BGH NJW 1953, 673 Nr. 16 und NJW 1954, 846 Nr. 19). - BGH, 08.09.1964 - 1 StR 265/64
Verurteilung wegen Betruges - Vorliegen strafschärfender Umstände
Das Landgericht hat nun einmal nicht die erforderliche Überzeugung erlangen können, daß der Angeklagte nach Strafverbüßung weiterhin Straftaten von erheblicher Schwere begehen werde (vgl. BGHSt 5, 350, 352 ; BGH JZ 1953, 673; BGH Urt. vom 14. April 1964, 1 StR 76/64 betr. - BGH, 14.04.1964 - 1 StR 76/64
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 17.04.1957 - 2 StR 144/57
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- BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55
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