Rechtsprechung
| BGH, 16.04.1953 - 3 StR 837/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und straßenverkehrsrechtlichen Übertretungen - Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung im Revisionsverfahren wegen Kausalität des technischen Versagens der Steuerung eines Wagens
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.11.1969 - 4 StR 66/69
Zur Wahrnehmbarkeit der Ermüdungszeichen durch einen Kraftfahrer - Sekundenschlaf …
In mehreren bereits in den fünfziger Jahren ergangenen Entscheidungen hat er allerdings ausgesprochen, es gebe keinen Erfahrungssatz, daß ein starker Ermüdungszustand nicht plötzlich für den Kraftfahrer unvorhersehbar auftreten könne (VRS 5, 374, 375; 7, 181, 182; 14, 361). - BGH, 05.02.1974 - VI ZR 52/72
Beurteilung eines Einnickens am Steuer als "Grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des § …
Früher hatten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (Urt. v. 16. April 1953 - 3 StR 837/52 - VRS 5, 374, 375; vom 24. Juni 1954 - 5 StR 233/54 - VRS 7, 181) noch die Möglichkeit in Betracht gezogen, daß zum Einschlafen während der Fahrt auch ohne bei gehöriger Sorgfalt bemerkbare Prodromalerscheinungen (Vorzeichen) eintreten können (vgl. dazu noch das Senatsurteil vom 16. Januar 1959 - VI ZR 27/58 - VersR 1959, 445 ff). - BGH, 16.01.1959 - VI ZR 27/58
Rechtsmittel
Mag es auch Ermüdungserscheinungen geben, die plötzlich auftreten, ohne daß sich der Kraftfahrer dessen bewußt zu werden braucht (BGH Urteil vom 16. April 1953 3 StR 837/52 VRS 5, 374 und vom 29. Juni 1954 5 StR 233/54 VRS 7, 181), so weist es in aller Regel doch auf eine schuldhafte Verletzung der dargelegten Sorgfaltspflicht hin, wenn ein Kraftfahrer während der Fahrt am Steuer seines Wagens einschläft. - BGH, 20.02.1958 - 4 StR 711/57
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob es, wie die Strafkammer meint, nach der Lebenserfahrung ausgeschlossen ist, daß der Angeklagte von einer schweren Müdigkeit plötzlich überfallen wurde, ohne daß er sich rechtzeitig darauf hafte einstellen können (vgl. hierzu BGH 5 StR 837/52 vom 16. April 1953 VRS 5, 374 [375]). - BGH, 18.09.1959 - 4 StR 285/59
Rechtsmittel
Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen tragen den Vorwurf einer erheblichen Fahrlässigkeit, gleichviel, ob der Angeklagte die vorschriftswidrige Fahrhaltung aus reiner Bequemlichkeit oder, wie des Landgericht nicht ausschließen zu können glaubt, aus Ermüdung eingenommen hat, Anderes könnte nur dann gelten, wenn der Beschwerdeführer plötzlich und unvorhergesehen vom Schlafe übermannt worden wäre (vgl. BGH VRS 5, 374 [375]; 7, 181 [182]; 16, 250 [251]); das jedoch hat der Angeklagte nicht behauptet - er hat sogar in Abrede gestellt, übermüdet gewesen zu sein - und ersichtlich auch die Strafkammer für ausgeschlossen erachtet.
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