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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1764
BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53 (https://dejure.org/1954,1764)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1954 - 3 StR 843/53 (https://dejure.org/1954,1764)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1954 - 3 StR 843/53 (https://dejure.org/1954,1764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erhängung eines Soldaten wegen vorbereiteter Fahnenflucht sowie Bedrohung seiner Vorgesetzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 348/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    Der Beginn der Ausführung liegt vor, wenn das Opfer, wie hier in eine Lage gebracht worden ist, die nach dem Plan des Täters den Angriff auf das geschützte Rechtsgut ermöglichen soll (BGH 3 StR 579/51 vom 27. September 1951 = MDR 1952 S. 16).
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 579/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    Der Beginn der Ausführung liegt vor, wenn das Opfer, wie hier in eine Lage gebracht worden ist, die nach dem Plan des Täters den Angriff auf das geschützte Rechtsgut ermöglichen soll (BGH 3 StR 579/51 vom 27. September 1951 = MDR 1952 S. 16).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    Unerheblich ist, ob K. auch bei anderer Ausführung der Tötung, etwa bei einem "Verfahren" in den Unterkunftsräumen der Truppe arg- und wehrlos gewesen wäre (BGHSt 2, 251 [254]).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht …

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    Der Bundesgerichtshof hat aber schon entschieden, dass die heimtückische Tötung über ihre gesetzlichen Merkmale hinaus keine besondere Verwerflichkeit der Tat oder eine niedere Gesinnung des Täters erfordert (BGHSt 3, 184 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 3, 330) [BGH 09.12.1952 - 1 StR 518/52].
  • BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52

    Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei Erfüllung von Mordmerkmalen - …

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    Der Bundesgerichtshof hat aber schon entschieden, dass die heimtückische Tötung über ihre gesetzlichen Merkmale hinaus keine besondere Verwerflichkeit der Tat oder eine niedere Gesinnung des Täters erfordert (BGHSt 3, 184 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 3, 330) [BGH 09.12.1952 - 1 StR 518/52].
  • RG, 10.06.1936 - 2 D 343/36

    Zum Begriff der Überlegung. Genügt es, daß die für die Tötung ursächliche …

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    In diesem Sinne ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs mehrfach ausgesprochen worden, dass unerhebliche Abweichungen des tatsächlich eingetretenen Ablaufes gegenüber dem vorgestellten Ursachenzusammenhang bedeutungslos sind (RGSt 70, 257; BGH 3 StR 699/52 vom 25. Juni 1953).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    Soweit damit bemängelt wird, das Schwurgericht habe die Zeugen Linne und Pietrowski, die sich dem Zeugen I. auf dem Rückmarsch von Belluno ins Pustertal angeschlossen hatten, nicht über weitere Punkte gehört, ist sie unzulässig (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 191/51
    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    Für den Begriff der heimtückischen Tötung genügt es, das der Täter die Wehrlosigkeit und Arglosigkeit seines Opfers bewußt ausnutzt; er braucht diese Lage nicht herbeigeführt oder verstärkt zu haben (BGH 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951 LM Nr. 5 zu § 211 StGB).
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 518/52

    Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers - Gefahr einer unzulässigen …

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    Der Bundesgerichtshof hat aber schon entschieden, dass die heimtückische Tötung über ihre gesetzlichen Merkmale hinaus keine besondere Verwerflichkeit der Tat oder eine niedere Gesinnung des Täters erfordert (BGHSt 3, 184 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 3, 330) [BGH 09.12.1952 - 1 StR 518/52].
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 699/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53
    In diesem Sinne ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs mehrfach ausgesprochen worden, dass unerhebliche Abweichungen des tatsächlich eingetretenen Ablaufes gegenüber dem vorgestellten Ursachenzusammenhang bedeutungslos sind (RGSt 70, 257; BGH 3 StR 699/52 vom 25. Juni 1953).
  • BGH, 06.12.1951 - 3 StR 131/51
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka …

    Unwesentlich sind vielmehr Abweichungen, die sich in den Grenzen allgemeiner Lebenserfahrung, das heißt im Rahmen adäquater Kausalität, halten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1954 - 3 StR 843/53, GA 1955, 123, 125; vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135;… vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 3;… vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4 Rn. 12).
  • BGH, 18.04.1969 - 4 StR 19/69

    Vorliegen eines Ursachenzusammenhanges zwischen einer vorsätzlichen Handlung und …

    Abweichungen von dem vorgestellten Verlauf schließen den Vorsatz nicht aus, wenn sie sich noch innerhalb der Grenzen des nach der Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und wenn sie an der rechtlichen Bewertung nichts ändern (RGSt 70, 257; BGH Urteil vom 6. Mai 1954, 3 StR 843/53).
  • LG Marburg, 15.02.1958 - 2 Ks 1/57

    Erhängung eines Soldaten wegen vorbereiteter Fahnenflucht sowie Bedrohung seiner …

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten war dieses Urteil mit den zugrunde liegenden Feststellungen durch Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6.Mai 1954 (3 StR 843/53) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an das Schwurgericht in Frankfurt am Main zurückverwiesen worden.
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