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| BGH, 19.03.1953 - 3 StR 886/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 07.01.1924 - II 950/23
Welche Beweiskraft hat das schöfsengerichtliche Sitzungsprotokoll?
Auszug aus BGH, 19.03.1953 - 3 StR 886/52
Das Revisionsgericht ist an die Feststellungen des Urteils gebunden; zudem kommt der Sitzungsniederschrift, soweit sie den Inhalt einer Zeugenaussage oder der Einlassung des Angeklagten wiedergibt, keine Beweiskraft nach § 274 StPO zu (vgl RGSt 58, 58). - RG, 17.03.1893 - 506/93
Inwieweit ist der Vorsitzende in der Hauptverhandlung berechtigt und …
Auszug aus BGH, 19.03.1953 - 3 StR 886/52
Im übrigen könnte die Revision auf den Mangel der Zustellung nur gestützt werden, wenn trotz dieses Mangels ein Vertagungsantrag zu unrecht abgelehnt worden wäre da das Urteil andernfalls auf dem Mangel nicht beruhen kann (vgl RGSt 24, 64; RG HRR 1936 Nr. 377).
- BGH, 03.02.1955 - 1 StR 377/54
Rechtsmittel
Die Revision übersieht auch, dass sich die Beweiskraft der Niederschrift (§ 274 StPO) nicht auf den Inhalt von Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten erstreckt (RGSt 58, 378; BGH 3 StR 50/52 vom 18. Dezember 1952; 3 StR 886/52 vom 19. März 1953).
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