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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1116
BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53 (https://dejure.org/1954,1116)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1954 - 3 StR 889/53 (https://dejure.org/1954,1116)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1954 - 3 StR 889/53 (https://dejure.org/1954,1116)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 336
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • RG, 09.05.1898 - 1354/98

    Ist jemand als "Verlobter des Beschuldigten" auch dann noch zur …

    Auszug aus BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
    Das Reichsgericht hat deshalb schon in der Entscheidung RGSt 31, 142 ausgesprochen, daß nach Auflösung des Verlöbnisses der ehemalige Verlobte des Beschuldigten kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
  • BGH, 18.12.1952 - 3 StR 50/52
    Auszug aus BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
    Das zweite Urteil des Landgerichts wurde auf die Revision des Angeklagten vom jetzt erkennenden Senat wegen mangelhafter Aufklärung des Sachverhalts (§ 244 Abs. 2 StPO ) aufgehoben (Urteil vom 18.12.1952 - 3 StR 50/52).
  • RG, 12.11.1889 - 1902/89

    Werden die Vorschriften über Anbringung der Revisionsanträge dadurch gewahrt, daß …

    Auszug aus BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
    Das ist unzulässig (RGSt 20, 42).
  • BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69

    Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit …

    Er hat ausgeführt, dies ergebe sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, sondern auch aus dem Vergleich mit Nr. 2 und 3 dieser Bestimmung, wonach dem früheren Ehegatten und dem früheren Verschwägerten das Zeugnisverweigerungsrecht durch besondere Vorschrift ("auch wenn die Ehe nicht mehr besteht") gewährt werde (BGH Urteil vom 25. März 1954 - 3 StR 889/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; ebenso OGHSt 2, 173; RGSt 31, 142).
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