Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,1116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- MDR 1954, 336
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 09.05.1898 - 1354/98
Ist jemand als "Verlobter des Beschuldigten" auch dann noch zur …
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
Das Reichsgericht hat deshalb schon in der Entscheidung RGSt 31, 142 ausgesprochen, daß nach Auflösung des Verlöbnisses der ehemalige Verlobte des Beschuldigten kein Zeugnisverweigerungsrecht hat. - BGH, 18.12.1952 - 3 StR 50/52
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
Das zweite Urteil des Landgerichts wurde auf die Revision des Angeklagten vom jetzt erkennenden Senat wegen mangelhafter Aufklärung des Sachverhalts (§ 244 Abs. 2 StPO ) aufgehoben (Urteil vom 18.12.1952 - 3 StR 50/52). - RG, 12.11.1889 - 1902/89
Werden die Vorschriften über Anbringung der Revisionsanträge dadurch gewahrt, daß …
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
Das ist unzulässig (RGSt 20, 42).
- BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69
Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit …
Er hat ausgeführt, dies ergebe sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, sondern auch aus dem Vergleich mit Nr. 2 und 3 dieser Bestimmung, wonach dem früheren Ehegatten und dem früheren Verschwägerten das Zeugnisverweigerungsrecht durch besondere Vorschrift ("auch wenn die Ehe nicht mehr besteht") gewährt werde (BGH Urteil vom 25. März 1954 - 3 StR 889/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; ebenso OGHSt 2, 173; RGSt 31, 142).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.