Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes - …
Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85
Diese Erwägung ist unzulässig, weil sie unter den gegebenen Umständen auf eine Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren hinausläuft (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21). - BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84
Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren
Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85
Diese Erwägung ist unzulässig, weil sie unter den gegebenen Umständen auf eine Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren hinausläuft (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21).
- BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes
Darin kann kein Strafschärfungsgrund liegen, selbst wenn es 'kaltblütig' geschieht (BGH StV 82, 20; NStZ 85, 21;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 28"; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 8. Mai 1985 - 3 StR 91/85). - BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen …
Auch ist nicht in unzulässiger Weise "die einfache Beseitigung von Tatspuren beziehungsweise der Versuch, sich ein Alibi zu verschaffen", strafschärfend herangezogen (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21; BGH, Beschluß vom 8. März 1985 - 3 StR 91/85).
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