Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1976 - 3 StR 94/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme einer Täuschung im Sinne des Betrugstatbestands bei Lieferung mangelhafter Ware auf Grund eines Kaufvertrags - Anbieten und Liefern von Ware als Täuschung über die Mängelfreiheit durch schlüssiges Verhalten - Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung zur ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- RG, 13.02.1936 - 2 D 346/35
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein bloßes Schweigen im Sinne des § 263 …
Auszug aus BGH, 28.06.1976 - 3 StR 94/76
Auch kann sich aus einem vorherigen oder gleichzeitigen Tun oder aus einem besonderen Vertrauensverhältnis nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine Pflicht zur Aufklärung ergeben (RGSt 70, 151, 155). - RG, 23.12.1935 - 3 D 785/35
1. Wieweit kann durch reines Verschweigen Betrug begangen werden? 2. Ist die …
Auszug aus BGH, 28.06.1976 - 3 StR 94/76
Eine solche Aufklärungspflicht nimmt die Rechtsprechung im Rahmen zivilrechtlicher Verträge nur dann an, wenn sie im Hinblick auf besondere Umstände aus dem Wesen des Vertrags folgt, etwa weil er auf lange Dauer angelegt ist und ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet, wenn er ein Element der Beratung durch den fachkundigen Händler enthält, wie beim Handel mit Gebrauchtwagen (vgl. OLG Nürnberg MDR 1964, 693) oder im Bankgeschäft (RGSt 70, 45). - RG, 05.07.1886 - 1568/86
Kann der Thatbestand des Betruges und dessen Begriffsmerkmal der Vorspiegelung …
Auszug aus BGH, 28.06.1976 - 3 StR 94/76
Allgemein ist aus dem Angebot oder der Lieferung einer Kaufsache nicht ohne weiteres deren Mängelfreiheit zu entnehmen, die Feststellung von Sach- oder Rechtsmängeln einer verkauften Sache ist vielmehr grundsätzlich Sache des Käufers (vgl. RGSt 2, 430; 14, 310; 20, 145;… Lackner in LK, 9. Aufl. § 263 Rdn 47). - RG, 09.11.1880 - 2122/80
Stellt das vorsätzliche Verschweigen von Fehlern der verkauften Sache seitens des …
Auszug aus BGH, 28.06.1976 - 3 StR 94/76
Allgemein ist aus dem Angebot oder der Lieferung einer Kaufsache nicht ohne weiteres deren Mängelfreiheit zu entnehmen, die Feststellung von Sach- oder Rechtsmängeln einer verkauften Sache ist vielmehr grundsätzlich Sache des Käufers (vgl. RGSt 2, 430; 14, 310; 20, 145;… Lackner in LK, 9. Aufl. § 263 Rdn 47).
- BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88
Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen - …
Die bloße Anstößigkeit des Schweigens genügt nicht (BGH, Urteil vom 28. Juni 1976 - 3 StR 94/76). - BGH, 04.09.1979 - 3 StR 242/79
Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs und …
Eine Offenbarungspflicht für Tatsachen, die den Zweifel des Angeklagten an seiner künftigen Zahlungsfähigkeit begründen, besteht allerdings bei der Anbahnung besonderer Verbindungen, die auf einem gegenseitigem Vertrauensverhältnis beruhen (…BGH GA 1967, 94), und bei bereits bestehenden Vertrauensverhältnissen (BGHSt 6, 198 [BGH 15.06.1954 - 1 StR 526/53];… GA 1965, 208;… GA 1967, 94; Beschluß vom 28. Juni 1976 - 3 StR 94/76). - BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79
Reichweite des Begriffs Vermögensschaden in Bezug auf Gewinnerwartungen - …
Selbst wenn der festgestellte Defekt auf eine Mangelhaftigkeit des Automaten zur Zeit der Lieferung zurückzuführen war, was im übrigen nicht festgestellt ist, würde damit ein Betrug noch nicht ohne weiteres erwiesen sein, wie der Senat im vorliegenden Verfahren im Beschluß vom 28. Juni 1976 - 3 StR 94/76 - ausgeführt hat. - BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79
Ermittlung eines Vermögensschadens durch Vergleich zwischen gewolltem und …
Der Senat hat in dem Beschluß vom 28. Juni 1976 - 3 StR 94/76 -, der auf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts vom 8. Juli 1975 - 18 a KLs 1/74 - ergangen ist, darauf hingewiesen, daß auch die Lieferung mangelhafter Waren auf Grund eines Kaufvertrags sowie der Abschluß eines Kaufvertrags über Waren, deren Mangelhaftigkeit der Verkäufer und nur er kennt, nicht ohne weiteres den Tatbestand des Betrugs erfüllen, daß dies vielmehr nur dann der Fall ist, wenn der Verkäufer dem Käufer die Mängelfreiheit der Ware vorspiegelt oder wenn er ihm die Mängel, einer rechtlichen Aufklärungspflicht zuwider, nicht offenbart (…a.a.O. UA S. 3 bis 6).
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