Rechtsprechung
| BGH, 03.01.1952 - 3 StR 971/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.11.1952 - 3 StR 1166/51
Rechtsmittel
Die angeblich unzureichende Befragung des Angeklagten ist kein Revisionsgrund, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl Urteile vom 3. November 1951; 3 StR 971/51 und vom 7. Februar 1952; 4 StR 4/50). - BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 244 Abs. 2 StPO) nicht darauf gestützt werden, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht ausgeschöpft (BGH 3 StR 971/51 v. 3.11.1951; 3 StR 1166/51 v. 27.11.1951; 3 StR 368/51 v. 26.3.1953). - BGH, 10.12.1953 - 3 StR 737/52 Das Revisionsgericht kann nämlich meist nicht feststellen, ob diese Fragen nicht doch gestellt worden sind (3 StR 971/51 vom 3. November 1951, 5 StR 224/53 vom 1. Oktober 1953).
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