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Rechtsprechung
   LG Detmold, 13.08.2007 - 3 T 211/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24161
LG Detmold, 13.08.2007 - 3 T 211/07 (https://dejure.org/2007,24161)
LG Detmold, Entscheidung vom 13.08.2007 - 3 T 211/07 (https://dejure.org/2007,24161)
LG Detmold, Entscheidung vom 13. August 2007 - 3 T 211/07 (https://dejure.org/2007,24161)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 07.11.2006 - 5 W 1943/06

    Gebühren des Beratungshilfeanwalts (hier: Bemessung der …

    Auszug aus LG Detmold, 13.08.2007 - 3 T 211/07
    Rn. 8 Der von dem Oberlandesgericht Nürnberg in dem Beschluss vom 7.11.2006 - Az. 5 W 1943/06 - geäußerten Ansicht, die dem Anwalt zustehende Pauschale für Post-und Telkommunikationsdienstleistungen richte sich nicht nach der für die Beratungshilfe anfallende Gebühr, sondern nach der (fiktiven) Gebühr, die ihm als Wahlanwalt zustehen würde, vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • AG Siegburg, 17.06.2008 - 52 UR II 2404/07

    Anspruch eines Verfahrensbevollmächtigten auf Festsetzung einer Pauschale für …

    Auf eine fiktive Berechnung gemäß den Gebühren, die einem Wahlanwalt zustehen, ist hingegen nicht abzustellen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 13.08.2007, Az. 3 T 211/07).
  • AG Detmold, 07.02.2008 - 9 M 395/07

    Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen / …

    Der Begriff "Gebühren" bezeichnet die gesetzlichen Gebühren (so auch LG Detmold, Beschluss vom 13.08.2007, 3 T 211/07, zum Beratungshilfeanwalt).
  • AG Siegburg, 02.09.2008 - 52 UR II 781/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Festsetzung einer weitergehenden Pauschale …

    Rn. 3 rechnet sich nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwalts, sondern den Gebühren des für die Beratungshilfe beigeordneten Rechtsanwalts (vergleiche unter anderem OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.10.2006 I-10, W 90/06, 10; OLG Bamberg Beschluss vom 29.08.2007 4 W 74/07; LG Detmold Beschluss vom 13.08.2007 3 T 211/07).
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