Rechtsprechung
| LG Aachen, 29.09.2014 - 3 T 250/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1; RVG-VV Nr. 2503; RVG-VV Nr. 2504;; RVG-VV Nr. 2504 ff.
Insolvenzantrag; Schuldenbereinigungsplan; Einigung; Schuldenbereinigung; Plan; Nullplan; Beratungshilfe; Anwalt; Geschäftsgebühr - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen für das Anfallen einer Gebühr nach Nr. 2504 ff. VV RVG i.R. einer Beratungshilfetätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düren - 40 II 880/13
- LG Aachen, 29.09.2014 - 3 T 250/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Bamberg, 06.08.2010 - 4 W 48/10
Vergütung des Beratungshilfeanwalts: Gebührenerhöhung bei Verhandlungen mit nur …
Auszug aus LG Aachen, 29.09.2014 - 3 T 250/14
Zur Begründung wurde ausgeführt, nach dem Beschluss des OLG Bamberg 4 W 48/10 seien die Voraussetzungen von Ziff. 2504 VV RVG bei einem sogenannten Nullplan nicht erfüllt.Rn. 7 Entgegen der Auffassung von Rechtspfleger und Richter des Amtsgerichts gibt die Entscheidung des OLG Bamberg vom 06.08.2010 - 4 W 48/10 - keinen Anlass zu einer Änderung der Rechtsprechung der Kammer.
- BGH, 10.10.2013 - IX ZB 97/12
Schuldenbereinigungsplanverfahren: Zulässigkeit der Vorlage eines Nullplans; …
Auszug aus LG Aachen, 29.09.2014 - 3 T 250/14
Nach allgemeiner Auffassung ist es insoweit insolvenzrechtlich ausreichend, dass ein so genannter Nullplan vorgelegt wird - d.h. ein Plan, bei dem mit wirklichen Zahlungen an die Gläubiger nicht zu rechnen ist (vgl. etwa aus neuerer Zeit BGH vom 10.10.2013 - IX ZB 97/12 -). - OLG Köln, 11.10.2010 - 17 W 141/10
Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht in Kostenfestsetzung der …
Auszug aus LG Aachen, 29.09.2014 - 3 T 250/14
Rn. 3 Über die Beschwerde hat eine Kammer des Landgerichts zu entscheiden (vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 11.10.2010 - 17 W 141/10 und 17 W 142/10 -), wobei grundsätzlich der Einzelrichter zur Entscheidung berufen ist, § 33 Abs. 8 RVG.
- OLG Köln, 13.07.2016 - 17 W 85/16
Voraussetzungen des Erfallens der Gebühr nach Nr. 2504 RVG -VV
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 22.07.2013 - 3 T 116/13 - und vom 29.09.2014 - 3 T 250/14) erfüllt auch der Versuch einer Einigung mit den Gläubigern auf der Grundlage eines sogenannten Nullplans die gesetzlichen Voraussetzungen von Ziff. 2506 VV RVG, nämlich einer "Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)" bei 11 - 15 Gläubigern.Der Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg vom 06.08.2010 - 4 W 48/10 - wird zwar in einzelnen Kommentaren zustimmend zitiert (…vgl. Hartmann, 45. Aufl., RVG VV 2503- 2507 Rdn. 4;… Riedel/Sußbauer, 10. Aufl., RVG VV 2504 - 2507 Rdn. 6), ist nach Auffassung der Kammer jedoch schon deshalb nicht besonders aussagekräftig, weil dieser Beschluss wesentlich auf der irrigen Auffassung des OLG Bamberg beruht, ein sogenannter Nullplan erfülle nicht die Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (so schon der hiesige Beschluss vom 29.09.2014 - 3 T 250/14).
- LG Aachen, 01.03.2016 - 3 T 374/15
Insolventantrag; Schuldenbereinigungsplan; Einigung; Schuldenbereinigung; Plan; …
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 22.07.2013 - 3 T 116/13 - und vom 29.09.2014 - 3 T 250/14) erfüllt auch der Versuch einer Einigung mit den Gläubigern auf der Grundlage eines sogenannten Nullplans die gesetzlichen Voraussetzungen von Ziff. 2506 VV RVG, nämlich einer "Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)" bei 11 - 15 Gläubigern.Der Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg vom 06.08.2010 - 4 W 48/10 - wird zwar in einzelnen Kommentaren zustimmend zitiert (…vgl. Hartmann, 45. Aufl., RVG VV 2503-2507 Rdn. 4;… Riedel/Sußbauer, 10. Aufl., RVG VV 2504-2507 Rdn. 6), ist nach Auffassung der Kammer jedoch schon deshalb nicht besonders aussagekräftig, weil dieser Beschluss wesentlich auf der irrigen Auffassung des OLG Bamberg beruht, ein sogenannter Nullplan erfülle nicht die Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (so schon der hiesige Beschluss vom 29.09.2014 - 3 T 250/14).
- OLG Nürnberg, 21.11.2016 - 8 Wx 698/16
Streit um die Höhe des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Rahmen der …
Der Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg vom 06.08.2010 - 4 W 48/10 - wird zwar in einzelnen Kommentaren zustimmend zitiert (…vgl. Hartmann, 45. Aufl., RVG VV 2503-2507 Rdn. 4;… Riedel/Sußbauer, 10. Aufl., RVG VV 2504 - 2507 Rdn. 6), ist nach Auffassung der Kammer jedoch schon deshalb nicht besonders aussagekräftig, weil dieser Beschluss wesentlich auf der irrigen Auffassung des OLG Bamberg beruht, ein sogenannter Nullplan erfülle nicht die Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (so schon der hiesige Beschluss vom 29.09.2014 - 3 T 250/14).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".