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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.07.1986 - 3 TG 1830/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6137
VGH Hessen, 23.07.1986 - 3 TG 1830/86 (https://dejure.org/1986,6137)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.07.1986 - 3 TG 1830/86 (https://dejure.org/1986,6137)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juli 1986 - 3 TG 1830/86 (https://dejure.org/1986,6137)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 14.08.1984 - III OE 87/82
    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1986 - 3 TG 1830/86
    Bei der Beurteilung des triftigen Grundes hat die Bauaufsicht in die Bewertung der gegenseitigen Eigentümerinteressen auch einzustellen, ob der Bauherr bei einer Neuplanung der Bebauung auf einem freien Baugrundstück in der Lage war, außerhalb des Bauwichs ahne besondere Nachteile für sich selbst sofort miteinzubeziehen (Beschluß des Senats vom 14. August 1984 - III OE 87/82 - ESVGH 35, 234 (L); Urteil des 4. Senats des Hess. VGH vom 14. März 1986 - IV OE 42/82 -).
  • VGH Hessen, 14.03.1986 - IV OE 42/82
    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1986 - 3 TG 1830/86
    Bei der Beurteilung des triftigen Grundes hat die Bauaufsicht in die Bewertung der gegenseitigen Eigentümerinteressen auch einzustellen, ob der Bauherr bei einer Neuplanung der Bebauung auf einem freien Baugrundstück in der Lage war, außerhalb des Bauwichs ahne besondere Nachteile für sich selbst sofort miteinzubeziehen (Beschluß des Senats vom 14. August 1984 - III OE 87/82 - ESVGH 35, 234 (L); Urteil des 4. Senats des Hess. VGH vom 14. März 1986 - IV OE 42/82 -).
  • VGH Hessen, 23.04.1982 - IV TG 23/82
    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1986 - 3 TG 1830/86
    Auf der einen Seite ist dem Grundsatz des § 67 Abs. 2 HBO Rechnung zu tragen, wonach für den durch die Nutzung von Grundstücken verursachten Verkehr Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück geschaffen werden müssen, auf der anderen Seite ist aber zu berücksichtigen, daß die Bauwiche dem Brandschutz, der verstärkten Beweglichkeit der Feuerwehr, der Gewährleistungausreichender Belüftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen unter Vermeidung sonstiger schädlicher Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke, die durch zu enges Heranrücken an die Nachbargrenze auftreten können, dienen sollen (Beschluß des 4. Senats des Hess. VGH vom 23. April 1982 - IV TG 23/82 - BauR 1982, 369 (370)).
  • VGH Hessen, 01.06.1978 - IV TG 39/78
    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1986 - 3 TG 1830/86
    Die Regelung des § 7 Abs. 1 und 3 HBO über den Bauwich hat nachbarschützende Funktion, weil sie insoweit auch privaten Interessen dient, als sie auf die Gewährleistung ausreichender Belüftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen, sowie der Vermeidung sonstiger schädlicher Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke gerichtet ist, die durch zu enges Heranrücken an die Nachbargrenze auftreten kann (Beschluß des 4. Senats des Hess. VGH vom 1. Juni 1978 - IV TG 39/78 - HessVGRspr. 1978, 67).
  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 1558/88

    Holzgerüst nach Art einer Pergola über genehmigten asphaltierten Stellplätzen

    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (…Urt. v. 14.03.1986 - 4 OE 14/83 - und Beschl. v. 23.07.1986 - 3 TG 1830/86 -) ist diese Vorschrift auf überdachte Stellplätze (Carports) entsprechend anzuwenden.
  • VGH Hessen, 10.04.1987 - 3 TH 535/87

    Anfechtung einer Rodungsgenehmigung durch die Gemeinde

    Zwar lassen sich unter einer Vollziehung im weiteren Sinne außer der Vollstreckung alle sonstigen Folgerungen tatsächlicher oder rechtlicher Art begreifen, welche Verwaltung und Gericht aus dem Inhalt des betreffenden Verwaltungsakts ziehen können oder müssen, wobei solche Folgerungen auch bei feststellenden oder rechtsgestalteten Verwaltungsakten denkbar sind; dagegen läßt sich das Gebrauchmachen von einer durch Verwaltungsakt eingeräumten öffentlich-rechtlichen Rechtsposition, wie sie eine Baugenehmigung darstellt, seitens einer begünstigten Privatperson, in deren Belieben es steht, diese Rechtsstellung auszunutzen oder nicht zu nutzen, auch nicht unter einem weitgefaßten Begriff der Vollziehung bringen (vgl. grundsätzlich Beschlüsse des 4. Senats des Hess. VGH v. 19. August 1976 - IV TG 37/76 - ESVGH 26, 237 ff; u. 23. April 1982, BRS 39 Nr. 124; B. des Senats v. 23. Juli 1986 - 3 TG 1830/86 -).
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