Rechtsprechung
| VGH Hessen, 06.09.1991 - 3 TH 1077/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zur Geltung der Landwirtschaftsklausel bei Grünlandumbruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 42, 47
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.04.1988 - 4 B 55.88
Umfang des Privilegs für die ordnungsgemäße Landwirtschaft im Naturschutzrecht
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.1991 - 3 TH 1077/91
Die Landwirtschaftsklausel begünstigt nur eine bereits bestehende landwirtschaftliche Bodennutzung, ermöglicht aber weder ihre erstmalige Aufnahme noch einen Wechsel in der Nutzungsart eines Grundstücks (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14.05.1981 - 14 A 189/80 - NuR 1982, 112; BVerwG, Beschluß vom 14.04.1988 - 4 B 55.88 - NuR 1989, 84 u. 342 - NVwZ-RR 1989, 179). - VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz; …
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.1991 - 3 TH 1077/91
In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153, 154; Beschluß vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198). - VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65
Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.1991 - 3 TH 1077/91
In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153, 154; Beschluß vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198). - VGH Hessen, 14.07.1971 - IV TH 25/71
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.1991 - 3 TH 1077/91
In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153, 154; Beschluß vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198).
- BGH, 16.07.1993 - III ZR 60/92
Flugsanddünen als geschützter Landschaftsteil
Dazu gehört weder der Wechsel zwischen landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Bodennutzung oder zwischen verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungsarten (BVerwGE 67, 93 [BVerwG 13.04.1983 - 4 C 76/80]; Beschluß vom 29. November 1985 - 4 B 213.85 - NuR 1986, 251; HessVGH Beschluß vom 6. September 1991 - 3 TH 1077/91 - NuR 1992, 86), noch die Umwandlung von Natur in Kulturlandschaft (…BVerwG Beschluß vom 14. April 1988 aaO; Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 58.84 - NuR 1989, 257). - VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 15.448
Naturschutzrecht
Der Begriff der Bodennutzung ist dabei auf die unmittelbare Urproduktion beschränkt und begünstigt nur eine bereits bestehende bzw. vorhandene landwirtschaftliche Nutzung, ermöglicht aber weder ihre erstmalige Aufnahme noch einen Wechsel in der Nutzungsart eines Grundstücks; der Umbruch von Dauergrünland zu Ackerland ist demnach nicht von der Landwirtschaftsklausel gedeckt (…Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßer-schmidt, a.a.O. Art. 6 Rn. 24; BayVGH, U.v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - NuR 1989, 182; HessVGH, B.v. 6.9.1991 - 3 TH 1077/91 - NuR 1992, 86). - VG Schleswig, 30.01.2013 - 1 A 17/12
Grünlandumbruch - Verwirklichung artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote - …
Dabei kann dahinstehen, ob bereits die Tatsache, dass hier ein Wechsel zwischen zwei landwirtschaftlichen Nutzungsunterarten, nämlich von der Wiesen- und Weidewirtschaft zum Ackerbau, vorliegt, dazu führt, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich nicht mehr vom Rahmen der Landwirtschaftsklausel gedeckt ist (so VGH Kassel, Beschluss vom 06.09.1991 - 3 TH 1077/91 NUR 1992, S. 86/87; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2000, 8 A 12418/99 S. 6, 7 zitiert nach Juris).Rn. 66 Indes kann aus dieser Rechtsansicht nicht gefolgert werden, dass generell ein Umbruch von Dauergrünland in Ackerland keine landwirtschaftliche Bodennutzung darstellt und somit bereits die Privilegierung des § 44 Abs. 4 S. 1 BNatSchG nicht greift (so indes HessVGH, Beschluss vom 06.09.1991, 3 TH 1077/91, juris).
- VGH Hessen, 29.06.2017 - 23 C 2407/16
Flurbereinigung - hier: Zustimmung zum Grünlandumbruch
{RN: 21} Ob nach der Vorschrift des § 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG der Grünlandumbruch zustimmungspflichtig ist, weil er nicht mehr zur täglichen Wirtschaftsweise des Landwirts zählt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2000 - 8 A 12418/99 - Hessischer VGH, Beschluss vom 6. September 1991 - 3 TH 1077/91 -, NuR 1992, 86 zur naturschutzrechtlichen Landwirtschaftsklausel) oder die Zustimmungspflicht nur besteht, wenn die Umwandlung von Grünland zu Ackerland und umgekehrt im Wege der turnusmäßigen Wechselwirtschaft in dem betreffenden Gebiet üblich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2002 - 9 C 11151/01 -, NuR 2002, 756), bedarf hier keiner Entscheidung. - VG Würzburg, 10.05.2016 - W 4 K 15.1162
Klage gegen naturschutzrechtliche Anordnung zur Bewirtschaftung von Grünland
Der Begriff der Bodennutzung ist dabei auf die unmittelbare Urproduktion beschränkt und begünstigt nur eine bereits bestehende bzw. vorhandene landwirtschaftliche Nutzung, ermöglicht aber weder ihre erstmalige Aufnahme noch einen Wechsel in der Nutzungsart eines Grundstücks; der Umbruch von Grünland zu Ackerland ist demnach nicht von der Landwirtschaftsklausel gedeckt (…vgl. Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, a. a. O., Art. 6 Rn. 24; BayVGH v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - NuR 1989, 182; HessVGH v. 6.9.1991 - 3 TH 1077/91 - NuR 1992, 86). - VG Augsburg, 13.05.2014 - Au 3 K 13.1642
Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; Grünlandumbruch
Der Begriff der Bodennutzung ist dabei auf die unmittelbare Urproduktion beschränkt und begünstigt nur eine bereits bestehende bzw. vorhandene landwirtschaftliche Nutzung, ermöglicht aber weder ihre erstmalige Aufnahme noch einen Wechsel in der Nutzungsart eines Grundstücks; der Umbruch von Dauergrünland zu Ackerland ist demnach nicht von der Landwirtschaftsklausel gedeckt (…vgl. Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, Art. 6 BayNatSchG Rn. 24; BayVGH, U.v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - NuR 1989, 182 zur Umwandlung anderer Flächen in landwirtschaftliche Flächen; HessVGH, B.v. 6.9.1991 - 3 TH 1077/91 - NuR 1992, 86 zum Umbruch von Wiesenflächen in Ackerland). - VG Mainz, 14.02.2013 - 1 K 874/12
Naturschutzrechtliche Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands …
Denn die Privilegierung einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung erfasst nur eine bereits bestehende Bodennutzung, ermöglicht aber weder ihre erstmalig Aufnahme noch einen Wechsel in der Nutzungsart eines Grundstücks (BVerwG…, Urteil vom 14. April 1988 - 4 B 55/88 -, juris, Rn. 4; HessVGH, Beschluss vom 6 September 1991 - 3 TH 1077/91 -, juris, Rn. 12; VG Schleswig…, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 B 34/06 -, juris, Rn. 14 f.). - VG München, 11.11.2014 - M 1 K 14.1255
Vorläufige naturschutzrechtliche Untersagung; erstmaliges Umbrechen von Grünland …
Der Umbruch von Wiesenflächen zur erstmaligen Aufnahme von Ackernutzung ist daher von der landwirtschaftlichen Privilegierungsklausel nicht gedeckt (vgl. HessVGH, B.v. 6.9.1991 - 3 TH 1077/91 - juris Rn. 12 zu § 5 Abs. 3 HENatG, unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 14.4.1988 a.a.O.). - VG Schleswig, 22.12.2006 - 1 B 34/06
Ein Umbruch eines bislang auf streitgegenständlichen Flächen vorhandenen …
Dabei kann dahinstehen, ob bereits die Tatsache, dass hier ein Wechsel zwischen zwei landwirtschaftlichen Nutzungsunterarten, nämlich von der Wiesen- und Weidewirtschaft zum Ackerbau, vorliegt, dazu führt, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich nicht mehr vom Rahmen der Landwirtschaftsklausel gedeckt ist (so VGH Kassel, Beschluss vom 06.09.1991 - 3 TH 1077/91 NUR 1992, S. 86/87; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2000, 8 A 12418/99 S. 6, 7 zitiert nach Juris).
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