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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.10.1989 - 3 TH 1774/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1565
VGH Hessen, 05.10.1989 - 3 TH 1774/89 (https://dejure.org/1989,1565)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.10.1989 - 3 TH 1774/89 (https://dejure.org/1989,1565)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - 3 TH 1774/89 (https://dejure.org/1989,1565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 18 Abf/AltLastG HE, § 16 Abs 2 Abf/AltLastG HE, § 16 Abs 3 Abf/AltLastG HE, § 20 Abs 1 Abf/AltLastG HE
    Altlastsanierung: Heranziehung des Rechtsnachfolgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 59
  • NJW 1990, 1619 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 381
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 31.08.1989 - 5 TH 1498/88

    Maßnahmen gegen stillgelegte Abfallentsorgungsanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1989 - 3 TH 1774/89
    Rn. 10 Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung kommt es abweichend von dem für Anfechtungsklagen geltenden Grundsatz, daß die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung maßgebend ist, hier auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Beschwerdeverfahren an, da ein noch nicht vollzogener Verwaltungsakt im Streit steht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30.03.1987 -- 9 UE 114/86 -- NVwZ 1987, 815 = UPR 1987, 357 und Beschluß vom 31.08.1989 -- 5 TH 1498/88 -- m.w.N.).

    Rn. 12 Bedenken gegen die Gültigkeit des neuen hessischen Gesetzes bestehen nach Ansicht des Senats nicht (vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 31.08.1989 -- 5 TH 1498/88 --).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1984 - 12 A 2194/82
    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1989 - 3 TH 1774/89
    Selbst wenn insbesondere in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, wie hier bei der gesellschaftsrechtlichen Umwandung der früheren Betreiberin der Deponieanlage, der Firma H AG, in die Antragstellerin, eine Rechtsnachfolge in die Verhaltensverantwortlichkeit zulässig ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29.03.1984 -- 12 A 2194/82 -- = UPR 1984, 279, 280 m.w.N.;… Kunig/Schwermer/Versteyl -- KSV -- AbfG, Komm., 1988, Anh. § 10 Rdnr. 39), liegt darin eine Zumessung der Störereigenschaft für den Rechtsnachfolger aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze des Landespolizeirechts.
  • VGH Hessen, 30.03.1987 - 9 UE 114/86

    Errichtung eines Beobachtungsbrunnens auf einer Abfalldeponie

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1989 - 3 TH 1774/89
    Rn. 10 Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung kommt es abweichend von dem für Anfechtungsklagen geltenden Grundsatz, daß die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung maßgebend ist, hier auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Beschwerdeverfahren an, da ein noch nicht vollzogener Verwaltungsakt im Streit steht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30.03.1987 -- 9 UE 114/86 -- NVwZ 1987, 815 = UPR 1987, 357 und Beschluß vom 31.08.1989 -- 5 TH 1498/88 -- m.w.N.).
  • VGH Hessen, 08.09.1989 - 3 TH 2118/89

    Streitwert im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1989 - 3 TH 1774/89
    Rn. 6 Soweit die beigeladene Gemeinde zunächst ebenfalls Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluß eingelegt und diese später zurückgenommen hat, ist das Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen -- 3 TH 2118/89 -- mit Beschluß des Senats vom 14.07.1989 eingestellt worden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2025 - 6 LB 9/24

    Anschluss- und Benutzungszwang; Wiederherstellung einer …

    Soweit der Beklagte unter Verweis auf Entscheidungen des VGH Kassel aus dem Jahr 1989 (VGH Kassel, Beschl. v. 05.10.1989 - 3 TH 1774/89 -, juris Rn. 10 …und Beschl. v. 31.08.1989 - 5 TH 1498/88 -, juris Rn. 19) meint, im Falle nicht vollzogener Verwaltungsakte sei - nach damals herrschender Ansicht - für die maßgebliche Sach- und Rechtslage ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen, weil es nicht richtig sei könne, über eine Klage auf Grund eines nicht mehr bestehenden Rechtszustandes zu entscheiden, obwohl der Verwaltungsakt inzwischen rechtmäßig geworden sei, also nunmehr neu erlassen und vollzogen werden dürfte, folgt der Senat dem nicht.
  • VGH Hessen, 30.01.1992 - 5 UE 1928/86

    Wegfall der Abfalleigenschaft von Altreifen durch Veräußerung zwecks …

    Vorliegend ist nämlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen, da ein noch nicht vollzogener Verwaltungsakt Gegenstand der Anfechtungsklage ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 31. August 1989 - NVwZ 1990, 383 (385) mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 31. Oktober 1990 - 5 UE 2641/85; Hess.VGH, Beschluß vom 5. Oktober 1989 - ESVGH 40, 59 (60)).
  • VGH Hessen, 14.11.1991 - 7 TH 12/89

    Sanierung von Gewässerverunreinigung und Bodenverunreinigungen; Altlast, …

    Ob ausnahmsweise dann auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist, wenn ein Widerspruchsbescheid bereits ergangen, der im Streit stehende Verwaltungsakt aber noch nicht vollzogen ist (vgl. dazu Hess. VGH, U. v. 30. März 1987 - 9 UE 114/86 -, NVwZ 1987, 815 = UPR 1987, 357, B. v. 31. August 1989 - 5 TH 1498/88 -, NVwZ 1990, 383, B. v. 5. Oktober 1989 - 3 TH 1774/89 -, NVwZ 1990, 381, u. U. v. 15. November 1990 - 4 UE 3638/87 -, NVwZ-RR 1991, 543 = Hess. VGRspr.
  • VGH Hessen, 15.11.1990 - 4 UE 3638/87

    Zur Zuständigkeit bei Beseitigung von Anlagen zur Behandlung von Autowracks

    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung kommt es abweichend von dem für Anfechtungsklagen sonst geltenden Grundsatz, daß die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung maßgebend ist, hier auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Berufungsverfahren an, da ein noch nicht vollzogener Verwaltungsakt im Streit steht (Hess. VGH, Urteil vom 02.03.1975 -- IV OE 96/74 -- HessVGRspr. 1975 S. 77 m.w.N.; Beschluß vom 05.10.1989 -- 3 TH 1774/89 -- DÖV 1990, 211 = ESVGH Bd. 40, 59 = NVwZ 1990, 381 = UPR 1990, 117 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98

    Auslegung und Regelungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes

    Rn. 30 "Für die Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts kommt es hier abweichend von dem für Anfechtungsklagen geltenden Grundsatz, dass die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier wäre dies der am 22.10.1998 erlassene Widerspruchsbescheid - maßgebend ist, auf den Zeitpunkt der gerichtliche Entscheidung an, da Streitgegenstand ein noch nicht vollzogener Verwaltungsakt ist (Hess. VGH, Beschluss vom 05.10.1998 - 3 TH 1774/89 - NVwZ 90, 381; Hess. VGH, Beschluss vom 31.08,.1989 - 5 TH 1498/88 - NVwZ 90, 383; Hess. VGH, Beschluss vom 30.03.1987 - 9 UE 114/86 - NVwZ 87, 815).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1997 - 2 L 95/97

    Auswirkungen handels- / gesellschaftsrechtlicher Änderungen auf die …

    Da ein noch nicht vollzogener Verwaltungsakt im Streit steht, käme ferner in Betracht, diesen Aspekt abweichend für den für Anfechtungsklagen geltenden Grundsatz, daß die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist, jetzt noch zu berücksichtigen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.10.1989 3 TH 1774/89 -, UPR 1990, 117).
  • VGH Hessen, 27.11.1991 - 7 TH 2340/88

    Verdrängung der Vorschriften der WasG HE §§ 74, 77 durch die Spezialregelungen …

    Ob ausnahmsweise dann auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist, wenn zwar - wie hier - ein Widerspruchsbescheid bereits ergangen, der im Streit stehende Verwaltungsakt aber noch nicht vollzogen ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 30. März 1987 - 9 UE 114/86 -, NVwZ 1987, 815 = UPR 1987, 357, B. v. 31. August 1989 - 5 TH 1498/88 -, NVwZ 1990, 383, B. v. 5. Oktober 1989 - 3 TH 1774789 -, NVwZ 1990, 381, u. U. v. 15. November 1990 - 4 UE 3638/87 -, NVwZ-RR 1991, 543 = Hess. VGRspr.
  • VG Frankfurt/Main, 23.07.1999 - 14 G 212/99

    Zur Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG; hier: zur …

    Für die Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts kommt es hier abweichend von dem für Anfechtungsklagen geltenden Grundsatz, daß die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier wäre dies der am 22.10.1998 erlassene Widerspruchsbescheid - maßgebend ist, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an, da Streitgegenstand ein noch nicht vollzogener Verwaltungsakt ist (std. Rspr. des VGH Kassel-, vgl. Beschl. v. 5.10.1998 - 3 TH 1774/89 , NVwZ 1999, 381) ... Maßgebend ist sonach, ob der noch unter der Geltung des Hessischen Altlastengesetzes ergangene Bescheid vom 15.4.1998 eine tragfähige Rechtsgrundlage in dem zum 1.3.1999 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 17.3.1998 (BGBl I S. 502) - BBodSchG - findet.
  • VG Gießen, 16.12.1991 - VI/2 H 722/90

    Anordnung von Sanierungs- und Erkundungsmaßnahmen im Abfallrecht

    Der Altlastensanierung hat damit, wie sich auch aus dem Wortlaut von § 20 Abs. 1 S. 1 HAbfAG und dem dort enthaltenen Tatbestandsmerkmal "der festgestellten Altlast" unschwer entnehmen läßt, die Altlastenfeststellung vorauszugehen (vgl. Hess.VGH, Beschluß v. 05.10.1989 - 3 TH 1774/89 - S. 7 des amtl. Umdrucks).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2001 - 14 E 2566/97

    Anforderungen an den Nachweis der Verunreinigung eines Grundstückes durch den …

    Soweit von diesem Grundsatz unter anderem auch deshalb eine Ausnahme in Betracht kommen kann, wenn der Verwaltungsakt zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch nicht vollzogen ist (Hessischer VGH, Beschluss vom 05.10.1998 - 3 TH 1774/89 - NVwZ 90, 381; Hess. VGH, Beschluss vom 31.08.1989 - 5 TH 1498/88 - NVwZ 90, 383; Hess. VGH, Beschluss vom 30.03.1987 - 9 UE 114/86 - NVwZ 87, 815; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.07.1999 - 14 G 212/99 - NVwZ 00, 107) ist dies hier deshalb nicht weiter erörterungsbedürftig, weil die Anforderungen der Anordnung vom 23.01.1997 inzwischen - wenn auch im Wege der Ersatzvornahme - erfüllt und damit vollzogen sind.
  • VG Gießen, 26.07.1995 - 6 E 1137/91

    Eigenkontrollmaßnahmen auf einer Abfallentsorgungsanlage; Stilllegung einer …

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