Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erweiterung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates; Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei Einstellungen; Bestreiten des Fortbestandes einer titulierten Forderung; Doppelnatur des gerichtlichen Vergleiches; Gerichtlicher Vergleich als beendende Prozesshandlung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 30.06.1993 - 7 BV 5/94
- LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 284/64
Rückzahlung eines Teilzahlungskredits - Verbrauch eines Schuldtitels
Auszug aus LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93
Wenn der Schuldner einer titulierten Forderung deren Fortbestand bestreitet, kann der Gläubiger nicht generell darauf verwiesen werden, die Zwangsvollstreckung zu betreiben und abzuwarten, ob der Schuldner Zwangsvollstreckungsgegenklage erhebt (vgl. hierzu z.B. BGH, 6.7.1966, MDR 1966, 841).Gegen eine solche Klage besteht ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken (…vgl. Münch. Komm. ZPO/Schmidt § 767 Rn. 22; BGH MDR 1966, 841).
- BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 53/91
Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Unterrichtsstunden
Auszug aus LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93
Eine Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG , die in entsprechender Anwendung dieser Bestimmung auch bei der Kündigung von Regelungsabreden über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten eintritt (BAG, Beschluß vom 23.6.1992 - 1 ABR 53/91 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 50), kommt bereits nach dem Gesetzeswortlaut nur in Betracht, wenn der Regelungsgegenstand der Mitbestimmung unterliegt. - BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Antrag auf Unterlassung von Überstunden
- LAG Hessen, 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06
Keine Zwangsvollstreckung bei Kündigung einer in einem gerichtlichen Vergleich …
Die Betriebsvereinbarung kann als Normenvertrag auch normative Regelung über betriebsverfassungsrechtliche Fragen treffen (LAG Hamburg Beschluss vom 6. Mai 1994 - 3 TaBV 8/93 - LAGE § 77 BetrVG 1972 Nr. 20;… Fitting, BetrVG, 23. Aufl., § 77 Rz. 45;… DKK-Berg, 10. Aufl., § 77 Rz. 37, 40 a;… GK-BetrVG/Kreutz, 8. Aufl., § 77 Rz. 210).Das Kündigungsrecht des § 77 Abs. 5 BetrVG gilt für beide Gestaltungen (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 53/91 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 50; LAG Hamburg Beschluss vom 6. Mai 1994 - 3 TaBV 8/93 - LAGE § 77 BetrVG 1972 Nr. 2;… Richardi, BetrVG, § 77 Rz. 232).
- LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04
Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer …
Die 3. und die 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein haben in mehreren Beschlüssen die Auffassung vertreten, die geringe Bedeutung einer Entscheidung nach § 76 BetrVG und das summarische Verfahren nach § 98 ArbGG rechtfertigten eine deutliche Herabsetzung des Streitwerts unter den Regelwert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO dergestalt, dass beim Streit um die Anzahl der Beisitzer ein Sechstel dieses Wertes, beim Streit um die Person des Vorsitzenden ein weiteres Sechstel und beim Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle abermals ein Sechstel, insgesamt also höchstens drei Sechstel des so genannten Regelwerts als anwaltlicher Gebührenwert festzusetzen sei (Beschluss vom 31. August 1998 - 3 Ta 57 b/98 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 211; Beschluss vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 19; Beschluss vom 14. Oktober 1993 - 3 TaBV 8/93 - AnwBl. 1994, 246 f.; Beschluss vom 29. September 1995 - 4 Ta 105/95 - NZA-RR 1995, 307).
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