Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13771
LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93 (https://dejure.org/1994,13771)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93 (https://dejure.org/1994,13771)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 1994 - 3 TaBV 8/93 (https://dejure.org/1994,13771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,13771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates; Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei Einstellungen; Bestreiten des Fortbestandes einer titulierten Forderung; Doppelnatur des gerichtlichen Vergleiches; Gerichtlicher Vergleich als beendende Prozesshandlung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 284/64

    Rückzahlung eines Teilzahlungskredits - Verbrauch eines Schuldtitels

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93
    Wenn der Schuldner einer titulierten Forderung deren Fortbestand bestreitet, kann der Gläubiger nicht generell darauf verwiesen werden, die Zwangsvollstreckung zu betreiben und abzuwarten, ob der Schuldner Zwangsvollstreckungsgegenklage erhebt (vgl. hierzu z.B. BGH, 6.7.1966, MDR 1966, 841).

    Gegen eine solche Klage besteht ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken (…vgl. Münch. Komm. ZPO/Schmidt § 767 Rn. 22; BGH MDR 1966, 841).

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 53/91

    Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Unterrichtsstunden

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93
    Eine Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG , die in entsprechender Anwendung dieser Bestimmung auch bei der Kündigung von Regelungsabreden über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten eintritt (BAG, Beschluß vom 23.6.1992 - 1 ABR 53/91 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 50), kommt bereits nach dem Gesetzeswortlaut nur in Betracht, wenn der Regelungsgegenstand der Mitbestimmung unterliegt.
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93
    Regelungsabrede nach § 77 Abs. 5 BetrVG , weil diese Vorschrift auf letztere entsprechend anzuwenden ist (BAG, Beschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - EzA § 77 BetrVG Nr. 47).
  • LAG Hessen, 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06

    Keine Zwangsvollstreckung bei Kündigung einer in einem gerichtlichen Vergleich …

    Die Betriebsvereinbarung kann als Normenvertrag auch normative Regelung über betriebsverfassungsrechtliche Fragen treffen (LAG Hamburg Beschluss vom 6. Mai 1994 - 3 TaBV 8/93 - LAGE § 77 BetrVG 1972 Nr. 20;… Fitting, BetrVG, 23. Aufl., § 77 Rz. 45;… DKK-Berg, 10. Aufl., § 77 Rz. 37, 40 a;… GK-BetrVG/Kreutz, 8. Aufl., § 77 Rz. 210).

    Das Kündigungsrecht des § 77 Abs. 5 BetrVG gilt für beide Gestaltungen (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 53/91 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 50; LAG Hamburg Beschluss vom 6. Mai 1994 - 3 TaBV 8/93 - LAGE § 77 BetrVG 1972 Nr. 2;… Richardi, BetrVG, § 77 Rz. 232).

  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer …

    Die 3. und die 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein haben in mehreren Beschlüssen die Auffassung vertreten, die geringe Bedeutung einer Entscheidung nach § 76 BetrVG und das summarische Verfahren nach § 98 ArbGG rechtfertigten eine deutliche Herabsetzung des Streitwerts unter den Regelwert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO dergestalt, dass beim Streit um die Anzahl der Beisitzer ein Sechstel dieses Wertes, beim Streit um die Person des Vorsitzenden ein weiteres Sechstel und beim Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle abermals ein Sechstel, insgesamt also höchstens drei Sechstel des so genannten Regelwerts als anwaltlicher Gebührenwert festzusetzen sei (Beschluss vom 31. August 1998 - 3 Ta 57 b/98 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 211; Beschluss vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 19; Beschluss vom 14. Oktober 1993 - 3 TaBV 8/93 - AnwBl. 1994, 246 f.; Beschluss vom 29. September 1995 - 4 Ta 105/95 - NZA-RR 1995, 307).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht