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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.12.1996 - 3 U 1058/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4075
OLG Koblenz, 17.12.1996 - 3 U 1058/95 (https://dejure.org/1996,4075)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.12.1996 - 3 U 1058/95 (https://dejure.org/1996,4075)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 3 U 1058/95 (https://dejure.org/1996,4075)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 635, 276

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer Dampfbremse unterhalb der Decke; Zu verhindernder Feuchtigkeitsübertritt; Blasenbildung im Fußbodenbelag; Mitverantwortlichkeit eines Architekten für Fehler eines Sonderfachmanns; Mitverschulden des Bauherrn

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Architekt dem Sonderfachmann blind vertrauen? (IBR 1997, 338)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 595
  • BauR 1997, 502
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Feuchtigkeitseintritt spricht für Überwachungsfehler!

    Rn. 30 aa) Vorliegend oblag dem Kläger unstreitig die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 8, mithin die im Streitfall maßgeblich in Rede stehende Ausführungsplanung (LP 5) auch in Bezug auf den insbesondere zwischen den Parteien in Streit stehenden Schutz des Bauwerks gegen drückendes Wasser (vgl. BGH…, Urteil vom 14.02.2001 - VII ZR 176/99, BGHZ 147, 1 ff. = juris Rn. 15) und die Sicherstellung einer den Regeln der Technik entsprechenden Luftdichtigkeit des Bauwerks (siehe nur OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 595 f.) durch jeweils entsprechende Planungsvorgaben sowie ferner die allgemeine Bauüberwachung während der Bauausführung (LP 8).
  • OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02

    Zur Haftung eines Architekten für Fehler eines Sonderfachmanns (Bauphysiker)

    Allerdings trifft den Architekten für Fehler des Sonderfachmanns eine Mitverantwortung, wenn er einen Mangel in der Vorgabe/Planung nicht beanstandet, der ihm nach den vom Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar war (…vgl. BGH a.a.O., 824; OLG Köln NJW-RR 1994, 1110; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 595 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 23 U 209/21

    Anspruch auf Zahlung von Mängelbeseitigungskosten im Zusammenhang mit der …

    Denn soweit das Fachwissen des Architekten reicht, muss er sich selbst vergewissern, ob der Sonderfachmann von zutreffenden fachtechnischen Vorgaben ausgegangen ist und eine anzuerkennende Überprüfung vorgenommen hat (OLG Koblenz, Urteil vom 17.12.1996 - 3 U 1058/95, NJW-RR 1997, 595;… vgl. auch Kniffka, Teil 11 Rn. 834; OLG Celle, Urteil vom 29.11.2012, 5 U 70/12, juris).
  • LG Detmold, 23.02.2007 - 1 O 282/04

    Haftung des Architekten für Bauüberwachungsfehler

    Fehlen ihm Unterlagen zur Überprüfung einer Bauleistung, hat er sie anzufordern [vgl. OLG Köln OLGR 1994, 161; OLG Koblenz BauR 1997, 502; Brandenburgisches OLG BauR 2001, 283].
  • OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06

    Gutachter- und Ingenieurvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im …

    Bei der Verwertung der Zuarbeit eines Sonderfachmannes haftet dabei der Planer, wenn er Fehler des Sonderfachmannes übersieht, die er hätte bemerken müssen, etwa weil sie in den Bereich des auch beim Architekten vorausgesetzten Grundwissens fallen (OLG Koblenz NJW-RR 1997, S. 595;… OLG Köln NJW-RR 1994, S. 1110;… LG Stuttgart BauR 1997, S. 137;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 2464).
  • LG Düsseldorf, 01.12.2010 - 2a O 273/01

    Mangelhafte Bauüberwachung in Bezug auf den Einbau von Brandschutzklappen als …

    Denn auch das grundsätzlich berechtigte Vertrauen in die Kompetenz des Spezialisten enthebt den bauleitenden Architekten nicht von der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Kontrolle im Rahmen seiner Bauüberwachung (vgl. OLG Koblenz, BauR 1997, 502).
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