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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3930
OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 112/06 (https://dejure.org/2006,3930)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.08.2006 - 3 U 112/06 (https://dejure.org/2006,3930)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. August 2006 - 3 U 112/06 (https://dejure.org/2006,3930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haustürgeschäft: Widerruf bei verbundenen Geschäften; Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung mit Zusatz zu einem verbundenen Kaufvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) bei verbundenen Geschäften; Anspruch auf Rückgewähr erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen; Voraussetzungen an das Vorliegen einer Haustürsituation; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem ...

  • Judicialis

    BGB § 361a aF; ; HWiG § 2; ; VerbrKG § 9

  • RA Kotz

    Verbundgeschäft: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach § 361 a BGB a. F.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 361a (a.F.); HWiG § 2; VerbrKrG § 9
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften; Wirkung auf verbundene Geschäfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) bei verbundenen Geschäften; Anspruch auf Rückgewähr erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen; Voraussetzungen an das Vorliegen einer Haustürsituation; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des …

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 112/06
    Zwar lagen zwischen dem Besuch des Vermittlers U. am 24. November 2000 und der vom Kläger behaupteten Unterzeichnung des Darlehensvertrages am 29. November 2000 nur fünf Tage, so dass wegen der zeitlichen Nähe möglicherweise ein Anscheinsbeweis dafür sprechen könnte, den Kläger und seine Ehefrau auch bei Unterzeichnung des Darlehensvertrages noch als in einer Haustürsituation geworbene Verbraucher anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2006, XI ZR 119/05).

    Entgegen der Ansicht des Klägers kommt es für die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 HWiG auch durchaus auf eine Überrumpelung des Verbrauchers an (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2006; XI ZR 119/05, der das Vorliegen einer Haustürsituation u. a. deshalb ablehnte, weil sich der dortige Kläger nicht wie ein überrumpelter Verbraucher verhalten hatte).

  • OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 82/03

    Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz bei …

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 112/06
    Das OLG Stuttgart, auf dessen Argumentation sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung gestützt hat, hat trotz des ausdrücklichen Wortlauts des § 2 HWiG einen Zusatz, der dem streitgegenständlichen Zusatz entspricht, als zulässig angesehen und dies mit einer teleologischen Reduk tion des § 2 HWiG begründet (OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juli 2002, 6 U 82/03 u. a. abgedruckt in WM 2005, 972).

    Darunter fallen jedoch solche Zusätze nicht, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und daher von ihr ablenken (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, I ZR 55/00 m. w. N. - u. a. abgedruckt in WM 2005, 972;… PalandtHeinrichs, BGB, 60. Auflage, § 361 a, Rn. 12).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 112/06
    Darunter fallen jedoch solche Zusätze nicht, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und daher von ihr ablenken (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, I ZR 55/00 m. w. N. - u. a. abgedruckt in WM 2005, 972;… PalandtHeinrichs, BGB, 60. Auflage, § 361 a, Rn. 12).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 112/06
    Es genügt also, wenn die besonderen Umstände der ersten Kontaktaufnahme einen unter mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der später geschlossene Vertrag nicht oder nicht so wie geschehen zustande gekommen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996, XI ZR 116/96 - u. a. abgedruckt in NJW 1996, 926 ff.; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005, II ZR 327/04 - u. a. abgedruckt in WM 2006, 220 und ZIP 2006, 221).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 112/06
    Nur ergänzend wird daher darauf hingewiesen, dass zwar der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs - allerdings ohne dies zu begründen - die Auffassung vertreten hat, eine Widerrufsbelehrung, die den Zusatz enthalte, dass im Falle des Widerrufs des Darlehensvertrages auch der Beitrittsvertrag nicht wirksam zustande komme, erfülle nicht die Anforderungen des § 2 HWiG (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2004, II ZR 385/02).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 112/06
    Es genügt also, wenn die besonderen Umstände der ersten Kontaktaufnahme einen unter mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der später geschlossene Vertrag nicht oder nicht so wie geschehen zustande gekommen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996, XI ZR 116/96 - u. a. abgedruckt in NJW 1996, 926 ff.; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005, II ZR 327/04 - u. a. abgedruckt in WM 2006, 220 und ZIP 2006, 221).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig …

    Diese Entscheidung ist jedoch nicht nur beim Berufungsgericht, sondern auch in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend auf Ablehnung gestoßen (OLG Stuttgart OLGReport 2004, 202, 204 f. und WM 2005, 972, 978; OLG Celle, Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06, Urteilsumdruck S. 10 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 U 225/05, Urteilsumdruck S. 19 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 10. August 2006 - 2 U 33/06, Urteilsumdruck S. 4; OLG Dresden, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 12 U 1069/06, Urteilsumdruck S. 17 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Januar 2007 - 15 U 113/06, Urteilsumdruck S. 10 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 2007 - 9 U 112/06, Urteilsumdruck S. 6 f.; a.A. OLG Saarbrücken OLGReport 2006, 1081, 1082).

    Dass dies für rechtsunkundige Verbraucher verwirrend ist, liegt auf der Hand (vgl. OLG Celle, Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06, Urteilsumdruck S. 5).

    Abgesehen davon wäre der Zusatz auch nach einem vollzogenen Gesellschaftsbeitritt im wirtschaftlichen Ergebnis nicht als unrichtig anzusehen (so schon OLG Stuttgart WM 2005, 972, 979; OLG Celle, Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06, Urteilsumdruck S. 10), da der Verbraucher bei einem verbundenen Geschäft von der kreditgebenden Bank alsdann grundsätzlich so zu stellen ist, als ob er dem Fonds nie beigetreten wäre (vgl. BGHZ 133, 254, 259 ff.; 159, 280, 287 f.; Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, WM 2006, 1003, 1006, Tz. 19, zur Veröffentlichung in BGHZ 167, 252 vorgesehen), d.h. als ob der Beitritt nie wirksam gewesen wäre.

  • BGH, 11.03.2008 - XI ZR 317/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei Verbindung mit Unwirksamkeit des …

    b) Die vorliegende Widerrufsbelehrung ist auch nicht deshalb unzureichend, weil das mit dem Darlehensvertrag verbundene Geschäft - wie in § 9 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a.F. - als "Kaufvertrag" bezeichnet ist, während der Kläger in dem Zeichnungsschein den wirtschaftlichen Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft erklärt hat (so auch OLG Celle OLGR 2007, 143, 144 f. zu § 361a BGB a.F.; a.A. OLG Koblenz BKR 2007, 205, 207 f.).
  • OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06

    Finanzierter Fondsbeitritt: Widerrufsbelehrung in einer Fondsbeitrittserklärung; …

    Die seitens der Beklagten im Schriftsatz vom 5.2.2007 desweiteren zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 9.8.2006 (Az.: 3 U 112/06) ist zwar in tatsächlicher Hinsicht mit dem hier streitgegenständlichen Fall insoweit vergleichbar, als dort die Widerrufsbelehrung den Satz "Im Falle des Widerrufs kommt auch der verbundene Kaufvertrag nicht wirksam zustande" enthielt.

    Die seitens der Beklagten weiter zitierten Entscheidungen des OLG Bremen vom 11.5.2006 (ZIP 2006, 1527ff), des OLG Brandenburg vom 14.6.2006 (Az.: 4 U 225/05) sowie des OLG Celle vom 9.8.2006 (Az.: 3 U 112/06) sind entweder nicht sachverhaltsidentisch (OLG Bremen und OLG Brandenburg) oder unterfallen in ihrer rechtlichen Bewertung nicht der - hier einschlägigen - Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 HausTWG.

  • BGH, 11.03.2008 - XI ZR 68/07

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    b) Die vorliegende Widerrufsbelehrung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht deshalb unzureichend, weil das mit dem Darlehensvertrag verbundene Geschäft - wie in § 9 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a.F. - als "Kaufvertrag" bezeichnet ist, während der Kläger in dem Zeichnungsschein den wirtschaftlichen Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft erklärt hat (so auch OLG Celle OLGR 2007, 143, 144 f. zu § 361a BGB a.F.; a.A. OLG Koblenz BKR 2007, 205, 207 f.).
  • BGH, 11.03.2008 - XI ZR 381/07

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    b) Die vorliegende Widerrufsbelehrung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts und der Revisionserwiderung auch nicht deshalb unzureichend, weil das mit dem Darlehensvertrag verbundene Geschäft - wie in § 9 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a.F. - als "Kaufvertrag" bezeichnet ist, während der Kläger eine "Beitrittserklärung" unterzeichnet und darin erklärt hat, sich als Kommanditist an der S. zu beteiligen (so auch OLG Celle OLGR 2007, 143, 144 f. zu § 361a BGB a.F.; a.A. OLG Koblenz BKR 2007, 205, 207 f.).
  • BGH, 11.03.2008 - XI ZR 215/07

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    b) Die vorliegende Widerrufsbelehrung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht deshalb unzureichend, weil das mit dem Darlehensvertrag verbundene Geschäft - wie in § 9 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a.F. - als "Kaufvertrag" bezeichnet ist, während der Kläger in dem Zeichnungsschein den wirtschaftlichen Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft erklärt hat (so auch OLG Celle OLGR 2007, 143, 144 f. zu § 361a BGB a.F.; a.A. OLG Koblenz BKR 2007, 205, 207 f.).
  • KG, 09.11.2007 - 13 U 27/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Wirksamkeit einer …

    Im Gegenteil liegen zahlreiche Entscheidungen vor, die einen Zusatz mit der hier in Rede stehenden Formulierung für zulässig halten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Mai 2007 - 3 U 271/06 -, sowie bereits Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06 - OLGR 2007, 143; Kammergericht, Urteil vom 24. August 2007 - 3 U 27/06 - Urteil vom 24. April 2007 - 4 U 45/06 - Urteil vom 6. Juni 2007 - 24 U 5/07; OLG Stuttgart, Hinweisverfügung vom 2. Mai 2007 - 6 U 95/07; zuvor bereits OLG Stuttgart OLGR 2004, 202).
  • OLG Koblenz, 06.07.2007 - 8 U 132/06
    Zwar hat das Oberlandesgericht Celle (vom 9. August 2006 - 3 U 112/06 ) den Zusatz der Widerrufserstreckung auf den "verbundenen Kaufvertrag" in der Widerrufsbelehrung als zulässig angesehen.
  • LG Bielefeld, 24.05.2011 - 6 O 446/10

    Unterzeichung eines Darlehensvertrages sechs Wochen nach erstmaliger Beratung …

    Darunter fallen jedoch solche Zusätze nicht, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufbelehrung von Bedeutung sind (OLG Celle, 3 U 112/06;… Palandt - Heinrichs, 60. Auflage, § 361a, 12).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 112/06 BschRh   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11820
OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 112/06 BschRh (https://dejure.org/2006,11820)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2006 - 3 U 112/06 BschRh (https://dejure.org/2006,11820)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 3 U 112/06 BschRh (https://dejure.org/2006,11820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschulden bei einer Kollision zweier Rheinschiffe

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1968 - II ZR 151/67

    Schadensersatz aus einem Schiffsunfall - Fehlerhafter Überholvorgang - Zulässige …

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 112/06
    Das geht zu Lasten der insoweit nach allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweispflichtigen Klägerin (vgl. BGH, Urt. v. 25.11.1968, VersR 1969, 323: "steht fest, dass ...";… Wassermeyer, Der Kollisionsprozess in der Binnenschifffahrt, 4.Aufl. 1971, S.90: "... wird allgemein anerkannt ...";… Bemm/von Waldstein, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, 3. Aufl.1996, § 6.03 RheinSchPVO Rn52).

    Entsprechendes gilt für die Behauptung der Klägerin, TMS "F." habe MS "K." keinen geeigneten Weg freigelassen (…zur Beweislast vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1988, NJW 1989, 473 f.; Urt. v. 25.11.1968, VersR 1969, 323;… Bemm/von Waldstein, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, 3. Aufl.1996, § 6.03 RheinSchPVO Rn50).

  • BGH, 03.02.1975 - II ZR 126/73

    Revision wegen fehlerhafter Umgehung von Zeugenaussagen - Anforderungen an …

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 112/06
    Die Nichterweislichkeit des Verschuldens geht im Rahmen der Haftung nach §§ 823 BGB, 3, 92b BSchG nach allgemeinen Grundsätzen zu Lasten der Klägerin als Anspruchstellerin (vgl. BGH Urt. v. 03.02.1975, VersR 1975, 639).
  • BGH, 05.07.1982 - II ZR 193/81

    Schiffseigner - Elektrische Ruderhilfe - Gefährdungshaftung - …

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 112/06
    Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch setzt gem. §§ 823 BGB, 3, 92b BSchG zwingend ein Verschulden voraus; eine Gefährdungshaftung ist dem deutschen Binnenschifffahrtsrecht fremd (BGH, Urt. v. 05.07.1982, VersR 1982, 1047 ff.).
  • BGH, 13.07.1970 - II ZR 163/69

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Überholmanövers durch ein Rheinschiff - …

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 112/06
    Sache des Überholenden ist es zunächst, die Zulässigkeit des Überholmanövers darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.1970, VersR 1970, 948).
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   SG Magdeburg, 16.07.2007 - S 3 U 112/06   

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https://dejure.org/2007,73524
SG Magdeburg, 16.07.2007 - S 3 U 112/06 (https://dejure.org/2007,73524)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 16.07.2007 - S 3 U 112/06 (https://dejure.org/2007,73524)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - S 3 U 112/06 (https://dejure.org/2007,73524)
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   SG Magdeburg, 06.07.2007 - S 3 U 112/06   

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https://dejure.org/2007,112227
SG Magdeburg, 06.07.2007 - S 3 U 112/06 (https://dejure.org/2007,112227)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 06.07.2007 - S 3 U 112/06 (https://dejure.org/2007,112227)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - S 3 U 112/06 (https://dejure.org/2007,112227)
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   SG Aurich, 19.04.2011 - S 3 U 112/06   

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https://dejure.org/2011,130974
SG Aurich, 19.04.2011 - S 3 U 112/06 (https://dejure.org/2011,130974)
SG Aurich, Entscheidung vom 19.04.2011 - S 3 U 112/06 (https://dejure.org/2011,130974)
SG Aurich, Entscheidung vom 19. April 2011 - S 3 U 112/06 (https://dejure.org/2011,130974)
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