Rechtsprechung
| OLG Bremen, 04.02.1992 - 3 U 117/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arzt; Patient; Haftpflicht; Unfall; Behandlung; Schadenersatz
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2366
- VersR 1993, 440
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94
Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …
Zwar kann der Patient durch eine solche Beweiserleichterung im Grundsatz nicht besser gestellt werden, als er stünde, wenn der Befund ordnungsgemäß gesichert, hier also das EKG aufbewahrt worden wäre (vgl. Beschluß vom 1. Dezember 1992 - VI ZR 103/92 = VersR 1993, 440). - OLG Dresden, 04.06.2019 - 4 U 506/19
Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers
Was die "Nichtaufklärung" über die Möglichkeit einer Überweisung zum Augenarzt betrifft, so gilt, dass den Allgemeinarzt zwar generell die Pflicht trifft, den Patienten, soweit erforderlich, einer fachärztlichen Behandlung zuzuführen (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 04.02.1992, 3 U 117/91, Rz. 6; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2002, 1 U 13/07, Titelzeile - jeweils nach juris).
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