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| LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - L 3 U 13/19 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - L 3 U 13/19 (https://dejure.org/2019,86381)
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Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 04.02.2019 - S 2 U 83/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - L 3 U 13/19
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Schleswig, 18.09.2019 - 12 U 123/18
Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer …
In ähnlicher Weise geht auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Hinweisbeschluss vom 23.08.2019 zum Az. 3 U 13/19 davon aus, dass allenfalls grobe Fahrlässigkeit angenommen werden könne, wenn sich später herausstelle, dass das "Thermofenster" unzulässig sei und es deshalb jedenfalls an dem für eine deliktische Haftung erforderlichen Schädigungsvorsatz fehle.Dieser Sichtweise schließt sich auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Hinweisbeschluss vom 23.08.2019 zum Az. 3 U 13/19 an.
- OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 119/18
Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen (hier Mercedes): Haftung des Herstellers unter …
Dieser Sichtweise schließt sich auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Hinweisbeschluss vom 23.08.2019 zum Az. 3 U 13/19 an. - LG Gießen, 21.03.2022 - 2 O 397/21 Dieser Sichtweise schließt sich auch das Schleswig-?Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Hinweisbeschluss vom 23.08.2019 zum Az. 3 U 13/19 an.
- LG Fulda, 24.03.2021 - 4 O 341/20 Ein besonders verwerfliches Verhalten kann darin nicht gefunden werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019- 10 U 134/19; OLG Dresden…, Urteil vom 09.07.2019, Az. 9 U 567/19, zit. nach juris, Rdnr. 24 ff.; Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, Hinweisbeschluss vom 23.08.2019, Az. 3 U 13/19; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.07.2019 - Az. 3 U 148/18; Oberlandesgericht Frankfurt a. M. Hinweisbeschluss v. 23.12.2019 - 16 U 195/19, BeckRS 2019, 42825).
- LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung und Fiktionshaftung
Denn der Einschätzung im Hinblick auf das Thermofenster kann auch die möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung zugrunde liegen, dass es sich um eine zulässige Abschalteinrichtung handele (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.11.2019 - 6 U 119/18; OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 23 8.2019 - 3 U 13/19; OLG Köln, Beschluss vom 4.7.2019 - 3 U 148/18).
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