Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen, 17.03.1994 - L 3 U 131/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Anerkennung und Entschädigung einer Bronchialkrebserkrankung eines Schwarzdeckenarbeiters nach § 551 Abs. 2 RVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Berufskrankheit; Bronchialkrebs; Teerwerker; Kausalität; Entschädigung; Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufskrankheit; Bronchialkrebs; Teerwerker; Kausalität; Entschädigung; Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 26.03.1992 - S 14 U 92/90
- LSG Niedersachsen, 17.03.1994 - L 3 U 131/92
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit - …
Zwar ergibt sich der Eintritt einer solchen Sperrwirkung nicht unmittelbar aus dem Regelungswortlaut (vgl etwa Mehrtens/Perlebach, BKVO, § 9 RdNr 7; LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. März 1994 - L 3 U 131/92 = HVBG-Info 1994, 1966). - BSG, 21.01.1997 - 2 RU 7/96
Anerkennung des Bronchialkarzinoms eines als Teerwerker und Bitumenwerker …
Zwar habe das LSG Niedersachsen mit rechtskräftigem Urteil vom 17. März 1994 (L 3 U 131/92) die Voraussetzungen des § 551 Abs. 2 RVO für die Anerkennung des Bronchialkarzinoms eines als Teer- und Bitumenwerker beschäftigten und im Jahre 1986 verstorbenen Versicherten bejaht. - LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
Anerkennung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit
Entgegen der Einschätzung des Niedersächsischen Landessozialgerichts in dessen Urteil vom 17. März 1994 - L 3 U 131/92 -, Breith 1995, 106, insoweit allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Entscheidung desselben Gerichts in Breith 1974, 578, findet dies im Gesetz durchaus eine Stütze, wie aus den vorliegenden Darlegungen folgt und zusätzlich dadurch unterstrichen wird, dass § 551 Abs. 2 RVO ausdrücklich (nur) zu Entscheidungen "im Einzelfalle" ermächtigt. - LSG Baden-Württemberg, 26.09.2005 - L 10 U 2792/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Sperrwirkung - aktive …
Rn. 53 Zwar ergibt sich der Eintritt einer solchen Sperrwirkung nicht unmittelbar aus dem Regelungswortlaut (vgl. etwa Mehrtens/Perlebach, BKVO, § 9 RdNr. 7; LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. März 1994 - L 3 U 131/92 = HVBG-Info 1994, 1966).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 05.11.1992 - 3 U 131/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1012
- afp 1992, 383
Wird zitiert von ...
- LG Braunschweig, 06.04.2006 - 9 O 654/06
Voraussetzungen eines Anspruchs gegen eine Zeitung auf eine Gegendarstellung …
Es kann offen bleiben, ob es statt des Zusatzes "Gegendarstellung" genügt hätte "Dementi" (vgl. LG Köln, AfP 1992, 383 [OLG Hamburg 05.11.1992 - 3 U 131/92]) oder einen anderen Zusatz wie "Zu dem Leserbrief ...." zu wählen, aus dem sich der Charakter als Gegendarstellung ergibt.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 31.03.1993 - 3 U 131/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 989
- MDR 1993, 741
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94
Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees
In Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Stuttgart (ZIP 1991, 380), Hamm (NJW-RR 1993, 989), OLG Düsseldorf (NJW-RR 1995, 25) sowie den Oberlandesgerichten Karlsruhe (7 U 157/92), Koblenz (7 U 459/93), Bamberg (1 U 185/93), Saarbrücken (1 U 712/93), Zweibrücken (4 U 146/93) und Schleswig (in bisher unveröffentlichten, aber dem Senat vorliegenden Entscheidungen) bejaht er nach eingehender Prüfung diese Frage (so auch Graf v. Westfalen, BB, Beilage 18 zu Heft 27/1994). - LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
"Mars" macht keine Diabetes
Dementsprechend hat die Rechtsprechung auch in den sogenannten "Kindertee-Fällen" die Haftung der Produzenten nicht allein aus dem Umstand, dass zuckerhaltige Getränke vertrieben wurden, hergeleitet, sondern entscheidend darauf abgestellt, dass diese zuckerhaltigen Getränke eine besondere Gefährlichkeit durch einen dem Verbraucher nicht ohne weiteres ersichtlichen Wirkzusammenhang entfalten; dieser bestand darin, dass das dauernde Umspülen der Zähne mit zuckerhaltiger Flüssigkeit in Verbindung mit dem kieferorthopädisch geformten Sauger der verwendeten Flaschen zu einer erhöhten Gefährdung der betroffenen Kinder geführt hat (BGH NJW 1992, 560, 561 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 7/91] ; NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 989, 990 [OLG Hamm 31.03.1993 - 3 U 131/92]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].
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