Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 23.12.1999 - 3 U 135/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.07.1997 - 3 U 135/95 BSchMo |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 02.05.1980 - 1/80
Auszug aus OLG Köln, 25.07.1997 - 3 U 135/95
Damit aber hat er jedenfalls den für die Tonnen auf der Mosel erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten (vgl. auch Entscheidung des Senats in VersR 1980, 841 f.).
- AG St. Goar, 12.01.2004 - 4 C 10/03 So hatte das erkennende Gericht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch darin gesehen, dass die Lage einer für die Navigation von Schubschiffen bedeutsame Tonne im Bereich des Bremmer Bogens verändert wurde, ohne dass auf diese Veränderung hingewiesen wurde (Urteil vom 2. August 1995 - 4 C 9/95 BSchMo, insoweit bestätigend, jedoch ein Mitverschulden des Schiffsführers annehmend: OLG Köln mit Urteil vom 25. Juli 1997 - 3 U 135/95 BSchMo).
- AG St. Goar, 12.01.2004 - 4 C 9/03 So hatte das erkennende Gericht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch darin gesehen, dass die Lage einer für die Navigation von Schubschiffen bedeutsame Tonne im Bereich des Bremmer Bogens verändert wurde, ohne dass auf diese Veränderung hingewiesen wurde (Urteil vom 2. August 1995 - 4 C 9/95 BSchMo, insoweit bestätigend, jedoch ein Mitverschulden des Schiffsführers annehmend: OLG Köln mit Urteil vom 25. Juli 1997 - 3 U 135/95 BSchMo).
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| OLG Hamm, 29.01.1996 - 3 U 135/95 |
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