Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16/3 U 150/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- sozialrechtsiegen.de
Anerkennung Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 22.11.2011 - S 2 U 89/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16/3 U 150/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BSG, 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16/3 U 150/14
Auch nach der Rechtsprechung des BSG entsprechen die Konsensempfehlungen weiterhin dem aktuellen Erkenntnisstand (Urteil vom 23. April 2015, B 2 U 6/13 R).Nach der Entscheidung des BSG vom 23. April 2015 (B 2 U 6/13 R) war zu ermitteln, ob es einen nach dem neusten Stand der medizinischen Wissenschaft anerkannten Erfahrungssatz gibt, nachdem isolierte Bandscheibenvorfälle ohne die in der Konstellation B2 genannten Zusatzkriterien durch schweres Heben und Tragen verursacht werden können.
- BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16/3 U 150/14
Dies ist im Wege des Sachverständigenbeweises zu klären, wobei der Gutachter den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand heranzuziehen hat, also die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris). - BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16/3 U 150/14
Die berufliche Einwirkung der BK-Nr. 2108 wird - als Grundlage für die Annahme eines erhöhten Krankheitsrisikos - in der gerichtlichen Praxis seit Jahren nach dem Mainz-Dortmunder Dosismodell (MDD) ermittelt, mittlerweile in der Modifikation, die dieses Modell durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - erfahren hat. - BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht: …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16/3 U 150/14
Rn. 33 Für sämtliche Befundkonstellationen wird in den Konsensempfehlungen vorausgesetzt, dass die gesicherte bandscheibenbedingte Erkrankung nach ihrer Lokalisation die Segmente L5/S1 und/oder L4/L5 betrifft und eine Ausprägung als Chondrose ( Höhenminderung einer Bandscheibe) Grad II oder höher und/oder als Vorfall hat (BSG Urt vom 23. April 2015, -B 2 U 10/14 R-). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16/3 U 150/14
Da bandscheibenbedingte Erkrankungen immer multifaktoriell entstehen und ein eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild, das für Belastungen durch Heben und Tragen oder Arbeiten in Rumpfbeugehaltung typisch wäre, fehlt, ist allgemein anerkannt, dass letztlich entscheidend nur die Frage nach einer wesentlichen Mitverursachung der Wirbelsäulenerkrankung durch die versicherte Einwirkung ist (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 6 U 2269/16 Auch nach der Rechtsprechung entsprechen die Konsensempfehlungen weiterhin dem aktuellen Erkenntnisstand (BSG…, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 6/13 R -, juris, Rz. 20; zuletzt LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. August 2016 - L 16/3 U 150/14 -, juris, Rz. 31).
Einen solchen Erfahrungssatz, insbesondere nach Auswertung der Deutschen Wirbelsäulenstudie gibt es jedoch nicht (…Grosser/M./Schröter: Auswirkung der Deutschen Wirbelsäulenstudie in: der medizinische Sachverständige 3/2015, S. 140-143; so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. August 2016 a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 2945/16 Auch nach der Rechtsprechung entsprechen die Konsensempfehlungen weiterhin dem aktuellen Erkenntnisstand (BSG…, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 6/13 R -, juris, Rz. 20; zuletzt LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. August 2016 - L 16/3 U 150/14 -, juris, Rz. 31).
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Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 150/14 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.06.2014 - S 7 U 78/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 150/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BSG, 19.12.2013 - B 2 U 1/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - vorläufige Entschädigung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 150/14
Bei der - hier - erstmaligen Bestimmung einer Rente auf unbestimmte Zeit ist die Beklagte daher auch nicht an die bisher zugrunde gelegte MdE gebunden, die sie noch der Gewährung der vorläufigen Verletztenrente zugrunde gelegt hat (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 1/13 R -, SozR 4-2700 § 62 Nr. 2).Zudem ist - im Rahmen der hier zu beurteilenden Dauerrente - bei der Bestimmung der MdE zu berücksichtigen, dass bei der rechtshändigen Klägerin nicht die führende Hand von den Unfallfolgen betroffen ist und zwischenzeitlich auch eine Gewöhnung und Anpassung an die Funktionsminderung eingetreten ist (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 1/13 R -, juris Rn. 18).
- BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 150/14
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15)Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (…vgl. BSG a.a.O., auch Rn. 18 und 20). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 150/14
Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls bzw. seiner Folgen mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.). - BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 150/14
Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, zitiert nach juris Rn. 12). - LSG Bayern, 28.09.2010 - L 3 U 335/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallrente - Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 150/14
Überlagern sich Einschränkungen einzelner Unfallfolgen funktionell weitgehend, ist insoweit das Vorliegen mehrerer Teil-MdE-Werte bei der Bildung der Gesamt-MdE nicht erhöhend zu berücksichtigen (Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, S. 103 f.;… Kranig in Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB VII, Rn. 44 zu § 56 SGB VII; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. September 2010 - L 3 U 335/09 -, juris Rn. 30).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.06.2014 - 3 U 150/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2015, 59
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 23.12.2014 - 3 U 1544/13
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer in …
Der Senat bemisst den Streitwert für die Anträge festzustellen, dass die angemeldeten Forderungen auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen, mit 20% der jeweiligen Zahlungsbeträge (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2014 - 3 U 1176/14; Versäumnisurteil vom 10. Juni 2014 - 3 U 150/14 j. m.w.N.). - OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 11/19
Streitwertfestsetzung für ein Verfahren über eine zur Insolvenztabelle …
Rn. 3 Der Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass die zu der Insolvenztabelle angemeldete Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung; maßgebend ist vielmehr, inwieweit sich die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung durch die begehrte Feststellung verbessern (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juni 2014 - 3 U 150/14 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 7 U 35/13, juris). - OLG Koblenz, 21.11.2014 - 3 U 1176/14
Streitwert eines Antrags auf Feststellung des Beruhens der im Insolvenzverfahren …
Den Streitwert für die Anträge festzustellen, dass die angemeldeten Forderungen auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen, bewertet der Senat mit 20% der jeweiligen Zahlungsbeträge (Versäumnisurteil vom 10. Juni 2014 - 3 U 150/14).
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